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Anlage AV, Zeile 19, Riester, Kinderzulage, ohne Kindergeld zu erhalten

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    #16
    Ich habe noch einmal in den Zulageantrag geschaut, den wir damals beim Riester-Anbieter gestellt haben. Dort steht drin, "auszufüllen, wennn [blablabla] oder wenn Kindergeldberechtigter und Antragsteller nicht identisch sind".
    Das traf und trifft ja auf uns zu. Also mit Absicht haben wir hier schon mal nichts falsch angegeben, weder im Zulageantrag noch in der Steuererklärung.
    Eins habe ich jetzt nicht verstanden: Wenn Stefanie_hä-wie-jetze den Antrag wahrheitsgemäß und korrekt ausgefüllt hat, warum soll sie ihn dann stoppen? Lt. Formular is doch vorgesehen dass "Kindergeldberechtigter und Antragsteller nicht identisch sind". Ich lasse es mir aber gerne erklären.
    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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      #17

      Wenn nach dem Gesetz eine unverheiratete nicht kindergeldcberectigre Person keine Zulage erhalten darf, dann ist es so.

      Hast Du einen Blick in den Zulagenantrag werfen können?

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        #18
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        In diesem Thread geht es um Eltern, die nicht verheiratet sind. Da sind solche Ratschläge nicht zielführend.
        Du hast Du sicher recht, aber ich bin ein altmodischer Mensch und sehe darin hauptsächlich Vorteile, zumal Stefanie sich dazu auch schon Gedanken gemacht hat:
        Zitat von Stefanie_hä-wie-jetze Beitrag anzeigen
        Einfacher wäre es wahrschein, zu heiraten :-)
        .

        Kommentar


          #19
          Zitat von timote Beitrag anzeigen
          Eins habe ich jetzt nicht verstanden: Wenn Stefanie_hä-wie-jetze den Antrag wahrheitsgemäß und korrekt ausgefüllt hat, warum soll sie ihn dann stoppen? Lt. Formular is doch vorgesehen dass "Kindergeldberechtigter und Antragsteller nicht identisch sind". Ich lasse es mir aber gerne erklären.
          Nur noch kurz zum Abschluss:

          Punkt 1: Wir haben den Dauerzulageantrag nach unserem Wissen mit bestem Gewissen ausgefüllt, aber dennoch falsch verstanden. Das Formular war irreführend und missverständlich, aber wir hätten vorher jemanden fragen sollen, der sich damit auskennt. Letztlich ist egal, wer "schuld" hat, die Zulage muss zurückgezahlt werden.

          Punkt 2: Ich habe bei der Zulagestelle angerufen und gefragt, wie ich mich bei unberechtigten Kinderzulagen in der Vergangenheit verhalten soll. Die Antwort war: Ich soll dem Riester-Anbieter mitteilen, für welche Jahre ich zu viel Kinderzulage erhalten habe, der Riester-Anbieter bucht das dann zurück an die Zulagestelle.

          Punkt 3 Checken, ob sich Auswirkungen bei der Steuerstattung der letzten Jahre ergeben. Da holen wir uns jetzt auch professionellen Rat. Evtl. muss noch etwas geradegezogen werden, falls die Steuererstattung zu hoch war.

          Punkt 4: Die Zukunft regeln. Entweder heiraten oder die Zulage "abbestellen".

          Punkt 5: Nicht auf Kontrollmechanismen verlassen! Ich habe im Zulageantrag oben angekreuzt "ledig" und unten den Kindergeldbezug vom Lebensgefährten eingetragen. Der Widerspruch ist niemandem beim Riester-Anbieter aufgefallen. Ich kann im Elsterformular bei Anlage Kind den Kindergeldbezug mit 0,00 € angeben und gleichzeitig in Anlage AV in Zeile 19 den Kindergeldbezug bejahen, da folgt keine Fehlermeldung (obwohl Elster sonst immer Plausibilitäten prüft).

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            #20
            (obwohl Elster sonst immer Plausibilitäten prüft).
            Formularübergreifend wird keineswegs alles geprüft. Speziell 0-Werte werden häufig als positiver Wert interpretiert bzw. akzeptiert.

            Soll heißen: Auf die Plausibilitätsprüfung sollte man sich nicht verlassen !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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