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UstVA Innergemeinschaftlicher Erwerb

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    UstVA Innergemeinschaftlicher Erwerb

    Ich vergleiche einmal die UStVA mit Wareninkauf in Deutschland mit dem Wareneinkauf in Spanien (EU):

    Ich hätte erwartet, dass die gleichen Werte (beides EU Länder) der zu entrichtenden Steuer herauskommen, das scheint aber nicht der Fall zu sein. Bei mir gibt nur Waren zu 19%.


    Beispiel Wareneinkauf Deutschland:

    10.000 EUR Warenverkauf EK (Ust 19% = 1.900 EUR), Ester Zeile 12, Nr. 81.

    8.500 EUR Wareneinkauf VK (Ust 19% = 1.615 EUR)

    Vorsteuerabzug 1.615 EUR Elster Zeile 37, Nr. 66

    An das Finanzamt zu entrichten 285 EUR laut automatischer Berechnung


    Nach den mir vom Finanzamt schriftlich vorliegenden Eintragungen muss ich meine spanischen ohne Ust. erstellten Rechnungen als Gesamtheit in die Nr. 89 “zum Steuersatz von 19 Prozent” (ich darf nicht in die 90 “zum Steuersatz von 0% Prozent” eintragen so schrieb man mir) der Elster UStVA eintragen und kann die nach 89 errechnete Vst. in der Nr. 61 wieder abziehen.


    Das Resultat steht unten: Es führt nicht zu einer Mehrwert Besteuerung, sondern zu einer vollen Umsatz Besteuerung trotz des in der Nr. 61 eingetragenen VSt. Abzug Betrages.


    Beispiel Wareneinkauf Spanien:

    10.000 EUR Warenverkauf EK (Ust 19% = 1.900 EUR), Elster Zeile 12, Nr. 81

    8.500 EUR Wareneinkauf als innergemeinschaftlicher Wert in Zeile 24, Nr. 89 einzutragen.

    1,615 (19% auf 8,500) wird in Zeile 38 Nr. 61 wieder als Vst. abgezogen.


    Elster addiert in der Überschuss-Berechnung auf Seite 9 in Zeile 36 diese beiden Werte Waren aus “Lieferungen und Leistungen (Nr. 81)” mit dem “Innergemeinschaftlichen Wert (Nr. 89)” zu 18.500 EUR zu einer Ust. in Zeile 47 von 3.515 EUR und erst dann wird der aus 38 Nr. 61 Vst für den Einkauf in Spanien wieder abziehen.



    An das Finanzamt zu entrichten 1.900 EUR laut automatischer Berechnung


    Stimmt das wirklich?

    Wie lauten die richtigen Einträge??




    #2
    Ich hätte erwartet, dass die gleichen Werte (beides EU Länder) der zu entrichtenden Steuer herauskommen, das scheint aber nicht der Fall zu sein. Bei mir gibt nur Waren zu 19%.
    Die kommen doch auch heraus. Der deutsche Fiskus erhält unterm Strich in beiden Fällen 1.900,00 € Umsatzsteuer.

    Bei deinem Einkauf in Deutschland hast du dem Lieferanten bei einem Nettowarenwert von 8.500,00 € insgesamt 10.115,00 überwiesen.

    Davon führt der 1.615,00 € Umsatzsteuer an sein deutsches Finanzamt ab, du selbst führst 285,00 € ab, macht zusammen 1.900,00 €.

    Bei deinem Einkauf in Spanien hast du dem dortigen Lieferanten 8.500,00 € überwiesen. Der führt keine Umsatzsteuer ab, du führst

    die gesamten 1.900,00 € ab. Das ist doch leicht zu verstehen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von jwilsdorf Beitrag anzeigen
      Ester Zeile 12, Nr. 81
      Was meinst Du mit Ester? Einkommensteuererklärung? Zeile 12 kann ich jedenfalls nirgends zuordnen.

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        #4
        Hallo Charlie24,
        erst einmal ganz herzlichen Dank, für deine Erläuterungen und deine voellig verständliche Berechnung. Ich müsste demnach bei einem Einkauf in Spanien 1.900 EUR an das deutsche Finanzamt abführen. Schoen für das Finanamt, allerdings würde ich damit keinen mir zustehenden Vorsteuerabzug bekommen!

        Bei einem Einkauf in Deutschland würde das Finanzamt jedoch nicht 1.900 EUR sondern wegen des Vorsteuer Abzugs nur 285 EUR von mir erhalten:
        Bei Einkauf Deutschland:
        10.000 EUR Warenverkauf EK (Ust 19% = 1.900 EUR), Elster Formular UStVA (Umsatzsteuer Voranmeldung) Zeile 12, Nr. 81.
        8.500 EUR Wareneinkauf VK (Ust 19% = 1.615 EUR)
        Vorsteuerabzug 1.615 EUR Elster Zeile 37, Nr. 66
        An das Finanzamt zu entrichten 285 EUR laut automatischer Berechnung. Es muss also auch beim Einkauf in Spanien der dt. Fiskus 285 EUR erhalten und nicht 1.900 EUR und schon gar nicht von mir.

        Und genau das ist die Frage:
        Mit welchen Elster Einträgen erreiche ich eine Zahllast von 285 EUR und nicht 1.900 EUR?

        Bisher: Eintrag des spanischen Einkaufs in Elster UstVA in 89 “zum Steuersatz von 19 Prozent” (ich darf nicht in die 90 “zum Steuersatz von 0% Prozent” eintragen, so schrieb mir das Finanzamt ) und dann nach 89 errechnete Vst. in der Nr. 61 wieder abziehen -> das funktioniert leider nicht, weil Elster dann 1.900 EUR Ust. Steuer errechnet. Grund: Elster addiert in der Überschuss-Berechnung auf Seite 9 in Zeile 36 die beiden Werte Waren aus “Lieferungen und Leistungen (Nr. 81)", also meine deutschen 10.000 EUR Umsatz mit dem “Innergemeinschaftlichen Wert (Nr. 89)” zu 18.500 EUR zu einer Ust. in Zeile 47 von 3.515 EUR und erst dann wird der aus Zeile 38 Nr. 61 Vst für den Einkauf in Spanien wieder abgezogen. Elster neutralisiert also und zieht nicht ab.

        Unlar für mich ist auch, ob der spanische Verkäufer bei seiner 0% Ust. Rechnung an mich dann noch Ust in Spanien abführt und diese dann an das deutsche Finanzamt geht.

        Frage: Wie bekomme ich den Vorsteuer Abzug mir Einkauf in Spanien in Elster hin, so dass eine Steuerlast von 285 EUR automatisch errechnet wird (also der gleiche Wert als wenn ich in DE Einkaufe)?

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          #5
          Das ist doch völlig wirres Zeug. Wenn du etwas für netto 10.000 € zzgl. Mwst. kaufst, zahlst du bei einem Kauf in Deutschland deinem Lieferanten 11.900 € inkl. Mwst. und kriegst 1.900 € vom Finanzamt wieder. Bei einem Kauf in Spanien zahlst du dem Lieferanten halt nur die 10.000 € netto und dem (deutschen) Finanzamt die 1.900 € Mwst. und kriegst die 1.900 € ebenfalls vom Finanzamt wieder. Also kein Unterschied!

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            #6
            Unlar für mich ist auch, ob der spanische Verkäufer bei seiner 0% Ust. Rechnung an mich dann noch Ust in Spanien abführt
            Nein, der führt keine Umsatzsteuer ab, weder in Spanien noch in Deutschland. Das machst du für ihn, deswegen überweist du ihm ja

            anders als deinem Lieferanten in Deutschland nur den Nettokaufpreis. Das ist doch nicht so schwer zu verstehen ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Vielen Dank für die Antworten, alles klar.

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