Ich vergleiche einmal die UStVA mit Wareninkauf in Deutschland mit dem Wareneinkauf in Spanien (EU):
Ich hätte erwartet, dass die gleichen Werte (beides EU Länder) der zu entrichtenden Steuer herauskommen, das scheint aber nicht der Fall zu sein. Bei mir gibt nur Waren zu 19%.
Beispiel Wareneinkauf Deutschland:
10.000 EUR Warenverkauf EK (Ust 19% = 1.900 EUR), Ester Zeile 12, Nr. 81.
8.500 EUR Wareneinkauf VK (Ust 19% = 1.615 EUR)
Vorsteuerabzug 1.615 EUR Elster Zeile 37, Nr. 66
An das Finanzamt zu entrichten 285 EUR laut automatischer Berechnung
Nach den mir vom Finanzamt schriftlich vorliegenden Eintragungen muss ich meine spanischen ohne Ust. erstellten Rechnungen als Gesamtheit in die Nr. 89 “zum Steuersatz von 19 Prozent” (ich darf nicht in die 90 “zum Steuersatz von 0% Prozent” eintragen so schrieb man mir) der Elster UStVA eintragen und kann die nach 89 errechnete Vst. in der Nr. 61 wieder abziehen.
Das Resultat steht unten: Es führt nicht zu einer Mehrwert Besteuerung, sondern zu einer vollen Umsatz Besteuerung trotz des in der Nr. 61 eingetragenen VSt. Abzug Betrages.
Beispiel Wareneinkauf Spanien:
10.000 EUR Warenverkauf EK (Ust 19% = 1.900 EUR), Elster Zeile 12, Nr. 81
8.500 EUR Wareneinkauf als innergemeinschaftlicher Wert in Zeile 24, Nr. 89 einzutragen.
1,615 (19% auf 8,500) wird in Zeile 38 Nr. 61 wieder als Vst. abgezogen.
Elster addiert in der Überschuss-Berechnung auf Seite 9 in Zeile 36 diese beiden Werte Waren aus “Lieferungen und Leistungen (Nr. 81)” mit dem “Innergemeinschaftlichen Wert (Nr. 89)” zu 18.500 EUR zu einer Ust. in Zeile 47 von 3.515 EUR und erst dann wird der aus 38 Nr. 61 Vst für den Einkauf in Spanien wieder abziehen.
An das Finanzamt zu entrichten 1.900 EUR laut automatischer Berechnung
Stimmt das wirklich?
Wie lauten die richtigen Einträge??
Ich hätte erwartet, dass die gleichen Werte (beides EU Länder) der zu entrichtenden Steuer herauskommen, das scheint aber nicht der Fall zu sein. Bei mir gibt nur Waren zu 19%.
Beispiel Wareneinkauf Deutschland:
10.000 EUR Warenverkauf EK (Ust 19% = 1.900 EUR), Ester Zeile 12, Nr. 81.
8.500 EUR Wareneinkauf VK (Ust 19% = 1.615 EUR)
Vorsteuerabzug 1.615 EUR Elster Zeile 37, Nr. 66
An das Finanzamt zu entrichten 285 EUR laut automatischer Berechnung
Nach den mir vom Finanzamt schriftlich vorliegenden Eintragungen muss ich meine spanischen ohne Ust. erstellten Rechnungen als Gesamtheit in die Nr. 89 “zum Steuersatz von 19 Prozent” (ich darf nicht in die 90 “zum Steuersatz von 0% Prozent” eintragen so schrieb man mir) der Elster UStVA eintragen und kann die nach 89 errechnete Vst. in der Nr. 61 wieder abziehen.
Das Resultat steht unten: Es führt nicht zu einer Mehrwert Besteuerung, sondern zu einer vollen Umsatz Besteuerung trotz des in der Nr. 61 eingetragenen VSt. Abzug Betrages.
Beispiel Wareneinkauf Spanien:
10.000 EUR Warenverkauf EK (Ust 19% = 1.900 EUR), Elster Zeile 12, Nr. 81
8.500 EUR Wareneinkauf als innergemeinschaftlicher Wert in Zeile 24, Nr. 89 einzutragen.
1,615 (19% auf 8,500) wird in Zeile 38 Nr. 61 wieder als Vst. abgezogen.
Elster addiert in der Überschuss-Berechnung auf Seite 9 in Zeile 36 diese beiden Werte Waren aus “Lieferungen und Leistungen (Nr. 81)” mit dem “Innergemeinschaftlichen Wert (Nr. 89)” zu 18.500 EUR zu einer Ust. in Zeile 47 von 3.515 EUR und erst dann wird der aus 38 Nr. 61 Vst für den Einkauf in Spanien wieder abziehen.
An das Finanzamt zu entrichten 1.900 EUR laut automatischer Berechnung
Stimmt das wirklich?
Wie lauten die richtigen Einträge??
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