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Nur Lohnsteuerbescheinigung eingetragen und Nachzahlung

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    Nur Lohnsteuerbescheinigung eingetragen und Nachzahlung

    Hallo Zusammen,

    ich habe nur meine Lohnsteuerbescheinigung eingetragen und es ergibt sich eine Nachzahlung iHv 23.00 €. Ich wundere mich, wie es zu einer Nachzahlung kommen könnte. Laut meiner Gehaltsabrechnung wurde sogar im Dezember ein Lohnsteuerjahresausgleich gemacht (18,92 €).

    Seit vielen Jahren beim gleichen ArG. Steuerklasse 1 und keinerlei Besondereheiten...

    Meine LSt-Bescheinigung weist folgende Werte auf:
    1. 53.900,00
    2. 9.248,00
    22a: 4.984,80
    23a. 4.984,80
    25. 4.314,80
    26. 1.005,06
    27. 643,20

    Kann sich jemand erklären, woran das liegt?

    Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!

    Vielen Dank und viele Grüße


    #2
    Kann sich jemand erklären, woran das liegt?
    Nicht auf Anhieb. Welches Bundesland ? Geburtsjahr ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Schadae! NRW 1993

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        #4
        In der Steuerberechnung bei Mein ELSTER kann ich die Nachzahlung zwar nachvollziehen, aber nicht den Grund für die Abweichung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Alles klar, trotzdem herzlichen Dank!

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            #6
            Könnte das evtl. mit der EPP 300€ zusammenhängen? Einfach mal so ins Blaue hinein geraten. ;-)
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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              #7
              Für 2022 wären bei dem Brutto hälftige Beiträge zu Rentenversicherung (18.60%) i.H.v. ca. 5012€ fällig.
              Da offenbar zu wenig abgeführt wurde (4984€) stimmt ggf. die Berücksichtigung der Sonderausgaben nicht.
              mfg. - Kent

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                #8
                Für 2022 wären bei dem Brutto hälftige Beiträge zu Rentenversicherung (18.60%) i.H.v. ca. 5012€ fällig.
                Da offenbar zu wenig abgeführt wurde (4984€) ...
                Das sehe ich jetzt nicht so. Brutto 53.900,00 € minus 300,00 EPP ergibt für die Rentenversicherungsbeiträge eine BMG von 53.600,00 €.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Des Rätsels Lösung:

                  Das Lohnabrechnungsprogramm des AG hat beim Lohnsteuerjahresausgleich die EPP-Zahlung von 300,00 € so behandelt,

                  als wären davon Sozialversicherungsbeiträge abgeführt worden. Mit dem BMF-Lohnsteuerrechner kommt man zum gleichen

                  Lohnsteuereinbehalt, da man dort auch nicht angeben kann, dass 300,00 € zwar steuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei sind.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Oh ja, das passt! Vielen Dank Charlie24!

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