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    Nach falscher Kontierung : Erstattung musste zurückgezahlt werden.

    Ich habe im August 2022 eine PV Anlage gekauft und bin normal besteuert. (Keine Kleinunternehmer-Regelung). Vom Finanzamt bin ich Quartalsmäßig zur USTV Anmeldung veranlagt. Vom Kauf wurde mir auch die USt.Ich habe jedoch den Fehler gemacht, in meinem Buchhaltungsprogramm die Erstattung falsch gebucht so dass diese Summe wieder nach der nächsten Quartalsmeldung als Steuerlast zurückgefordert wurde. Da dieses aber im 4. Quartal war konnte ich keine korrigierte USTV mehr melden. Jetzt ist bis Juli die Jahresumsatzsteuermeldung fällig und ich möchte meine Vorsteuer vom Kauf in dieser dann zurückerstattet doch bekommen. Wie muss ich dass in Elster eintragen und woran sehe ich, dass ich diesen Betrag als Erstattung bekomme (Zeile, Betrag, Vorzeichen)?

    #2
    Ich habe jedoch den Fehler gemacht, in meinem Buchhaltungsprogramm die Erstattung falsch gebucht so dass diese Summe wieder nach der nächsten Quartalsmeldung als Steuerlast zurückgefordert wurde.
    Das habe ich jetzt nicht auf Anhieb verstanden. Was hast du denn genau gebucht ? Beide Voranmeldungen hast du mit dem Buchhaltungsprogramm erstellt ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich habe die ausgezahlte Steuererstattung gebucht:

      1200 Giro im Soll / 1576 Abziehbare Vorsteuer (19%) im Haben. Mein Buchhaltungsprogramm hat dann an Elster den Erstattungsbetrag in Zeile 66 (Abziehbare Vorsteuerbeträge mit negativem Vorzeichen, und in Zeile 83 (Umsatzsteuer Vorauszahlung / Überschuss) ohne Vorzeichen, also positiv, übermittelt.
      Da diese Meldung im 4. Quartal erfolgte, konnte ich keine korrigierte Umsatzsteuervoranmeldung mehr durchführen. Jetzt steht aber die Jahreserklärung an und
      ich hätte gerne meine Vorsteuer aus der Anschaffung wieder. Wo und in welcher Zeile (Jahresmeldung) muss ich den Betrag mit welchem Vorzeichen eingeben, damit
      ich die Erstattung doch noch bekomme.

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        #4
        Du kannst mit Mein Elster jederzeit eine berichtigte Voranmeldung für das 4. Quartal senden.

        Wie auch immer, mit Ausnahme der Zeilen 168 und 169 sieht die Jahreserklärung immer gleich aus: Du gibst die tatsächlichen Umsätze und die tatsächlichen Vorsteuerbeträge an. In Zeile 168 das tatsächlich angemeldete Vorauszahlungssoll, auch wenn das am Ende eigentlich falsch ist. Und in Zeile 169 das was Du noch zahlen sollst oder erstattet haben willst.

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