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bAV - private Weiterführung nach Arbeitgeber-Wechsel

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    bAV - private Weiterführung nach Arbeitgeber-Wechsel

    Hallo,

    ich habe nach einem Arbeitgeber-Wechsel meine bAV privat weitergeführt. Kann ich die geleisteten Beiträge während der privaten Weiterführung steuerlich geltend machen und wenn ja, in welcher Rubrik/Eingabefeld müssen die Beitrage angegeben werden?

    Danke für Hinweise

    #2
    Bei der bAV gibt es viele unterschiedliche Modelle. Was für eine Art von Altersvorsorgevertrag ist es denn konkret ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      danke für die Rückmeldung. Es handelt sich um eine Direktversicherung (Allianz IndexSelect Plus) für eine lebenslang garantierte monatliche Rente oder einmalige Kapitalauszahlung oder Kombination aus beidem.

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        #4
        Die privaten Fortzahlungen werden meines Wissens wie Zahlungen in private Rentenversicherungen berücksichtigt. Als so genannte Altersvorsorgeaufwendungen können sie im Rahmen der geltenden Höchstbeträge abgesetzt werden. In 2023 gilt für Ledige ein Jahreshöchstbetrag von 26.528 €, auf den allerdings auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenbeiträge anzurechnen sind.
        Zuletzt geändert von Trekker; 19.05.2023, 15:36.

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          #5
          Besten Dank für diesen HInweis!

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            #6
            Die privaten Fortzahlungen werden meines Wissens wie Zahlungen in private Rentenversicherungen berücksichtigt.
            Wenn ein Kapitalwahlrecht besteht, sicher nicht ! Aber das ist Steuerrecht und Steuerberatung machen wir hier nicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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