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UST 2022 kurze hilfe

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    UST 2022 kurze hilfe

    Brauch mal kurz eure Hilfe.

    Habe schon mal wieder etwas vergessen.


    Wo wird noch einmal der Gewinn des Erzeugten Strom und des Eigenverbrauch Strom bei der UST 2022 eingetragen.


    Bei der Einkommensteuer kommt das bei G rein und bei der Umsatzsteuer?
    Wo war das noch einmal.

    Finanzamt fragt mich gerade warum ich keine Umsätze in der Umsatzsteuererklärung erklärt würden.

    Da habe ich wohl was vergessen.
    LG
    Michael

    #2
    Bei der Einkommensteuer kommt das bei G rein und bei der Umsatzsteuer?
    Für viele kleinere Anlagen entfällt die Einkommensbesteuerung ab 2022 vollständig. Siehe § 3 Nr. 72 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html

    In der Umsatzsteuerjahreserklärung erfasst du die Umsätze aus dem ins Netz gelieferten Strom auf Seite 4 in Zeile 38 und

    den Eigenverbrauch in der Zeile 39 darunter. Beim Eigenverbrauch sind Wiederbeschaffungskosten anzusetzen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke Charlie24 wenn wir dich nicht hätten.
      Na ja nächstes Jahr fällt das ja weg

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        #4
        Na ja nächstes Jahr fällt das ja weg
        Was fällt nach deiner Meinung nächstes Jahr weg ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Die Einnahmen aus Anlagen mit einer Maximalleistung von bis zu 30 Kilowatt-Peak (kWp) sind nun steuerfrei – und das rückwirkend ab dem Jahr 2022

          Und warum will mein Finanzamt für 2022 Umsätze in der Umsatzsteuererklärung erklärt haben.
          Oder bringe ich da was durcheinander.
          Meine Anlage hat 9,9 KW

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            #6
            Und warum will mein Finanzamt für 2022 Umsätze in der Umsatzsteuererklärung erklärt haben.
            Oder bringe ich da was durcheinander.
            Bei der Umsatzbesteuerung für bestehende Anlagen hat sich nichts geändert, die Steuerbefreiung ab 2022 betrifft nur die Einkommensteuer.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Mano, so ein Mist,
              Na wenigsten spare ich mir dann die Anlage G
              Danke Charlie24 für deine Info.

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                #8
                Na wenigsten spare ich mir dann die Anlage G
                Und natürlich auch die EÜR für die Photovoltaik. Was die Umsatzsteuer angeht, kannst du frühestens nach 5 Jahren Regelbesteuerung

                zur Kleinunternehmerregelung wechseln. Da der Wechsel nur zu Beginn eines Kalenderjahres erlaubt ist, werden regelmäßig mehr als

                5 Jahre daraus. Als Kleinunternehmer muss man keine Umsatzsteuer mehr abführen, der Netzbetreiber darf dir auch keine mehr zahlen.

                Was du tatsächlich einsparst, ist die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Und natürlich auch die EÜR für die Photovoltaik.
                  Ist das so? Wie kann das Finanzamt denn ohne EÜR (oder Bilanz) nachvollziehen, ob die angegebene USt stimmt? Glauben die das dann "einfach so"?

                  Ein Bekannter von mir hat so einen Fall (also USt-Regelbesteuerung, wobei bei dem die USt neben der PV noch aus einer freiberuflichen Tätigkeit aufsummiert wird, für die er eh eine Bilanz abgibt): Der war sich jetzt nicht sicher, ob er für die PV aufgrund der Ertragsteuerfreiheit noch eine EÜR/Bilanz abgeben soll oder nicht. Er hat's dann mal vorsichtshalber gemacht, damit das Finanzamt die USt nachvollziehen kann (und natürlich die Anlage G in der ESt-Erklärung weggelassen), aber ganz sicher war er sich nicht, ob das nötig gewesen wäre oder nicht.

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                    #10
                    Ich glaube da komme ich nach 5 Jahren nicht raus, weil ich damals bei der Regelbesteuerung unter Afa 20 Jahre gewählt habe.
                    Also muss ich vermutlich die EÜR weiterhin ausfüllen.

                    Kommentar


                      #11
                      Ich glaube da komme ich nach 5 Jahren nicht raus, weil ich damals bei der Regelbesteuerung unter Afa 20 Jahre gewählt habe.
                      Natürlich kommst du da raus, die AfA hat mit der Umsatzsteuer nichts zu tun.

                      Ist das so? Wie kann das Finanzamt denn ohne EÜR (oder Bilanz) nachvollziehen, ob die angegebene USt stimmt? Glauben die das dann "einfach so"?
                      Die Regelung zur Gewinnermittlung unter § 3 Nr. 72 EStG lautet im Wortlaut wie folgt:

                      Werden Einkünfte nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 erzielt und sind die aus dieser Tätigkeit erzielten Einnahmen insgesamt steuerfrei nach Satz 1,
                      ist kein Gewinn zu ermitteln.


                      Ein Anwendungsschreiben zu § 3 Nr. 72 ist schon länger angekündigt, wurde bisher aber nicht veröffentlicht.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Ok, ich komme da also raus.
                        Aber das ausfüllen der EÜR bleibt aber wegen der AFA

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                          #13
                          Aber das ausfüllen der EÜR bleibt aber wegen der AFA
                          Nein, du kannst ab 2022 keine AfA mehr geltend machen !
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Sorry jetzt versteh ich nur Bahnhof.
                            Wieso kann ich ab 2022 keine AfA mehr gelten machen.

                            Meine AfA ist so angelgt das ich über 20 Jahre die PV Anlage abschreibe.
                            Also jedes Jahr 5%

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                              #15
                              Wenn man keinen Gewinn mehr ermittelt, dann kann man auch keine gewinnmindernden Abschreibungen ansetzen.

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