Zitat von Charlie24
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Wieso kann ich ab 2022 keine AfA mehr gelten machen.
nicht mehr selbst aussuchen, das ist in § 3 Nr. 72 EStG gesetzlich geregelt. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.htmlFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Habe mir nun den Gesetzestext durchgelesen.
Da bin ich ja voll im Arsch. Damit verliere ich 604 € AfA und das für 17 Jahre.
Gib es da kein Besitzstandrecht oder was vergleichbares.
Also noch einmal zusmmengefast:
Meine Einkommensteuererklärung für 2022 korrigieren, in dem ich die Anlage G lösche. Brauch ich nicht mehr.
Ust 2022 Zeile 4 Punkt 38/39 eintragen und Punkt 11 Zeile 122 eintragagen, was zum Schluß 0,00 € macht
Die EÜR kann ich nun für 2022 komplett löschen. Brauch ich auch nicht mehr.
Und nach 5 Jahren wechsel ich aus der Regelbesteuerung.
Nur mal zur Sicherheit
Ist das jetzt alles so richtig.
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Da bin ich ja voll im Arsch. Damit verliere ich 604 € AfA und das für 17 Jahre.
verlierst du unterm Strich ja nichts.
Ust 2022 Zeile 4 Punkt 38/39 eintragen und Punkt 11 Zeile 122 eintragagen, was zum Schluß 0,00 € machtFreundliche Grüße
Charlie24
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Zeile 4 kann ich in der Umsatzsteuererklärung nicht finden. Wahrscheinlich meinst Du die Zeilen 38 und 39. Ach, jetzt, die sind auf Seite 4.
Null gibt es idealerweise am Ende, wenn Du auch noch die Zeile 168 ausfüllst.
604 Euro Einkommensteuerersparnis im Jahr, da hat die Anlage wahrscheinlich so um die 30.000 gekostet. Kommt mir fast ein bisschen hoch vor.
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Verstehe ich jetzt nicht ? Die Vorsteuer hast du dir doch bereits beim Kauf der Anlage erstatten lassen. Wann war denn das ?[/QUOTE]
Wenn sich deine Frage auf Punkt 11 Zeile 122 bezieht.
Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UStG) (Euro, Cent)
ich habe dort die Umsatzsteuer von den eingespeisten Strom und selbst verbrauchten Strom eingetragen.
Ist das etwa falsch.
Ich habe übrigens meine beiden PV Anlagen zwischen 2019-2021 gebaut und die Module im Ausland gekauft.
Ich musste die damals Nachversteuern.
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ich habe dort die Umsatzsteuer von den eingespeisten Strom und selbst verbrauchten Strom eingetragen.
Ist das etwa falsch.Freundliche Grüße
Charlie24
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Zitat von bobber112 Beitrag anzeigenIch habe übrigens meine beiden PV Anlagen zwischen 2019-2021 gebaut
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604 Euro Einkommensteuerersparnis im Jahr, da hat die Anlage wahrscheinlich so um die 30.000 gekostet.
bobber112 hätte eine Sonder-AfA in Anspruch genommen.
Richtig 2022 hatte ich keine Vorsteuer mehr.
Die musst du an das Finanzamt abführen. Für deinen Eigenverbrauch schuldest du dem Finanzamt ebenfalls die Umsatzsteuer.Freundliche Grüße
Charlie24
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Sorry das habe ich dann falsch interpretiert.
Ok das habe ich nun verstanden.
Anlage G bei der Einkommensteuer habe ich nun weggelassen.
Ust 2002 korregiert und alles nochmal hochgeschickt.
Wird ja zum glück überschrieben.
Und was ist jetzt mit der EÜR
Wenn nun keine Afa mehr zählt, sind meine Betriebsausgaben niedriger als meine Einnahmen.
Ich habe 2022 einen neuen Monitor steuerlich unter geringwertige Wirtschaftgüter geltend gemacht.
Betriebskosten Ausgaben wie Telefon und Zählermiete kommen auch noch mit zu.
Bisher hatte ich das alles in der EÜR mit drin.
Und das soll alles wegfallen?
Oder nur die Afa weglassen
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Und das soll alles wegfallen?
Bei deiner Anlagengröße von knapp 10 kWp greift nun mal die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG.Freundliche Grüße
Charlie24
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Ich empfinde das jedoch als absulute schei....e, weil ich bisher unterm Strich immer was zurück bekommen habe.
hat nicht nur Vorteile. In der langfristigen Betrachtung gleicht sich das aber aus.Freundliche Grüße
Charlie24
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