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Handwerkerleistung für Rentner

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    Handwerkerleistung für Rentner

    Ich habe 3987€ Lohnkosten für Handwerkerleistungen.
    In der Steuerberechnung werden aber nur 600€ angegeben.
    Es sind doch 20%, das wären 797€.
    Warum nur 600€. Bin Rentner.

    #2
    Warum nur 600€. Bin Rentner.
    Lebst du allein im Haushalt oder zusammen mit einer anderen Person ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Bin verheiratet, im gleichen Haushalt, aber getrennte Veranlagung.

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        #4
        Wenn man bei der Einzelveranlagung von Ehegatten den Höchstbetrag anders als hälftig aufteilen will,

        muss man das in Zeile 14 der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen auch beantragen. Der Antrag

        muss gemeinsam und übereinstimmend von beiden Ehegatten gestellt werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke.
          Also kann ich und meine Frau max. 600€ absetzen.

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            #6
            Pro Haushalt können maximal 6.000,00 € Arbeitskosten geltend gemacht werden, das macht maximal 1.200,00 € Steuerermäßigung aus.

            Ihr könnt den Höchstbetrag aber anders als hälftig verteilen, so dass die 797 Euro komplett bei dir zum Ansatz kommen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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