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ELSTER bei zwei verschiedenen Gehältern im Jahr?

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    ELSTER bei zwei verschiedenen Gehältern im Jahr?

    Hallo ich habe eine dringende Frage,

    vom 01.01.2022 bis 31.07.2022 war ich noch im Anerkennungsjahr in einer Kita und habe demnach weniger verdient.
    Ab 01.08.2022 bis Jahresende habe ich einen neuen Vertrag als Erzieherin bekommen und demnach mehr verdient.
    Jetzt weiß ich nicht, wie ich beides in der neuen Steuer eingeben kann, da man für das Jahresbrutto etc. kein Datum einstellen kann.
    Wenn ich die Werte meiner Lohnsteuererklärung 2022 eingebe, steht da, dass ich 1500 Euro steuern nachzahlen muss, was eigentlich nicht sein kann, da ich genügend Steuern zahle. Das Programm denkt, ich hätte das ganze Jahr über mit dem Erziehergehalt gearbeitet, obwohl ich das meiste Jahr über im Anerkennungsjahr war. Ich muss beides irgendwie trennen, damit der richtige Wert dabei rauskommt.

    Wie also gebe ich zwei verschiedene Bruttojahresgehälter und Lohnsteuern in ELSTER ein?

    Vielen Dank schonmal
    Anna

    #2
    Eine zeitlich Trennung deiner Einkünfte dürfte nicht nötig und wohl auch nicht möglich sein, sofern es der gleiche Arbeitgeber ist. Letztendlich sind die Jahressummen für Brutto, Lohnsteuer, Sozialabgaben, etc., für Höhe der ESt. entscheidend. Du müsstest in der Anlage N sowie Anlage Vorsorgeaufwand die Daten der Lohnsteuerbescheinigung(en) für 2022 eingeben. Alternativ ist auch ein Bescheinigungsabruf in Mein Elster möglich.

    Die Nachzahlung kann ich mit den wenigen Angaben nicht erklären. Hast du die Sozialbeiträge der Lohnsteuerbescheinigunge(en) als Vorsorgeaufwendungen erfasst?
    Zuletzt geändert von timote; 23.05.2023, 14:23. Grund: Rechtschreibkorrektur
    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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      #3
      Wir hatten hier schon mehre so Fälle, in denen die höhere Lohnsteuer des "normalen" Verdienstes zum Jahresende nicht ausreichte, um die nicht eibehaltene Lohnsteuer aus der Ausbildungszeit zu decken. Wie das dann ausgegangen ist, weiß ich auch nicht mehr (vielleicht gar keine Pflichtveranlagung...), aber die Anlage Vorsorgeaufwand könnte schon helfen.

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        #4
        z. B. hier: https://forum.elster.de/anwenderforu...C3%BCckzahlung

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          #5
          Hallo,

          Wenn ich die Werte meiner Lohnsteuererklärung 2022 eingebe, steht da, dass ich 1500 Euro steuern nachzahlen muss,
          Das kann nicht stimmen.
          Unterschiedlich hohe Löhne bewirken in der Regel eine Erstattung (bei dem höheren Lohn werden mehr Steuern zuviel abgeführt als bei dem niedrigeren Lohn zuwenig - das ist progressionsbedingt). Kleinere Abweichungen kann es geben, aber sicher keine 1500 Euro.

          Ich tippe auch auf eine fehlende Anlage Vorsorgeaufwand.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            Falls das Einkommen in der ersten Jahreshälfte so gering war, dass monatlich keine Lohnsteuer einbehalten wurde, kann das schon sein. Die Anlage Vorsorgeaufwand darf natürlich auf keinen Fall vergessen werden.

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              #7
              Zitat von Hilfsprofi Beitrag anzeigen
              Falls das Einkommen in der ersten Jahreshälfte so gering war, dass monatlich keine Lohnsteuer einbehalten wurde, kann das schon sein.
              Ich bezweifele dass das bei korrektem Lohnsteuerabzug sein kann, sonst hätten wir in diesen Fällen eine Pflichtveranlagung. Ich habe das mal für verschiedene Fälle eines unterjährigen Lohnsprungs durchgerechnet und bin immer auf eine geringere Jahressteuer gekommen als bei der Summe der Lohnsteuer in den Einzelabschnitten. Dies hängt mit dem progressiven Verlauf des Tarifs zusammen. Bei einer Differenz in der genannten Größenordnung von 1500 € muss es andere Ursachen geben (z. B. fehlende Eingabe von Vorsorgeaufwendungen, fehlerhafter Lohnsteuerabzug).

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                #8
                Hallo,

                Falls das Einkommen in der ersten Jahreshälfte so gering war, dass monatlich keine Lohnsteuer einbehalten wurde, kann das schon sein.
                Nein, das kann nicht sein. Wie ich schon sagte werden in den hohen Monaten zu viel Steuern einbehalten, und zwar mehr als in den niedrigen Monaten zu wenig.

                Das kennt jeder mit schwankendem Lohn, bei dem der Arbeitgeber keinen Lohnsteuerjahresausgleich macht.

                sonst hätten wir in diesen Fällen eine Pflichtveranlagung.
                Guter und korrekter Einwand.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  Man könnte allenfalls an den Pflichtveranlagungsgrund des § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG denken (zu wenig Lohnsteuerabzug aufgrund Mindestvorsorgepauschale in einem Teil des Jahres). Dürfte aber hier nicht einschlägig sein wenn ich mal von monatlich brutto 1.500 € während des Anerkennungsjahres und 3.000 € als Erzieherin ausgehe.

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