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Vermietung Eigentumswohnung - Eintragungen im Steuerformular

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    Vermietung Eigentumswohnung - Eintragungen im Steuerformular

    Hallo Zusammen,

    Ich vermietet eine Eigentumswohnung (in Wohneigentümergemeinschaft) und mache dafür gerade die Steuererklärung für 2022.
    Ich bin mir unsicher, wie ich die einzelnen Posten des Hausgelds einzutragen habe. Die Abrechnung für 2022 habe ich Anfang 2023 bekommen und es steht eine Nachzahlung an, die ich dieses Jahr zu zahlen habe und die mir dann der Mieter in diesem Jahr (2023) zurück überweisen wird. Ich habe verstanden, dass Zahlungen in dem Jahr einzutragen sind, in dem sie geleistet wurden. Und habe daher nun einige Fragen:
    - Bedeutet dass, dass ich diese Zahlungen erst bei der Steuererklärung für 2023 berücksichtigen kann?
    - Welche Beträge vom Hausgeld gebe ich dann für das Jahr 2022 an? Die Beträge die für die einzelnen Posten (Müll, Heizung, Hauswart, etc.) im Haushaltsplan für 2022 angesetzt waren?
    - Und die Nachzahlung für 2021, die ich von meinem Mieter 2022 bekommen habe, müssen dann jetzt in die Steuererklärung eingetragen werden? Falls ja, wo erfasse ich diese (Zeile 15?)

    Vielen Dank für die Hilfe und viele Grüße
    Zuletzt geändert von Kuvauzeh; 23.05.2023, 22:18.

    #2
    Maßgebend ist immer der Zeitpunkt des Zahlungsflusses, § 11 EStG.

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      #3
      Bei Einkünften aus Vermietung gilt das Zu- und Abflussprinzip, das siehst du richtig.

      Bei den Werbungskosten gibst du das an, was du 2022 aufgrund des Wirtschaftsplans tatsächlich bezahlt hast, abzüglich der darin

      enthaltenen Zuführungen zur Instandhaltungsrücklage. Wenn möglich, sollte zwischen laufenden Werbungskosten und Instandhaltungsaufwand

      getrennt werden. Die 2022 von dem Mieter geleisteten Zahlungen (monatliche Abschläge 2022 + Nachzahlung für 2021) erfasst du bei den Einnahmen

      unter Umlagen ( Zeile 13), nicht in Zeile 15 !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von Kuvauzeh Beitrag anzeigen
        eine Nachzahlung ..., die ich dieses Jahr zu zahlen habe und die mir dann der Vermieter ... zurück überweisen wird
        Ich dachte Du wärst der Vermieter.

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          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

          Ich dachte Du wärst der Vermieter.
          Ja das bin ich auch, hatte mich vertippt. Danke fürs Aufmerksam machen, hab es korrigiert

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