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Veränderte Sonderausgaben gegenüber der Lohnsteuerbescheinigung

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    Veränderte Sonderausgaben gegenüber der Lohnsteuerbescheinigung

    Guten Morgen,

    ich habe die Steuererklärung für 2022 für unsere Tochter bei Elster erstellt. Nun kam der Bescheid und sie erhält 250.- € weniger, als von Elster ausgerechnet. Nach Prüfung zeigt mir der Bescheid, dass bei den Sonderausgaben wie Renten, Krankenversicherung usw. zu finden ist. Hier hat das FA andere Beträge eingetragen als auf der Lohnsteuerbescheinigung. Welche Gründe kann es haben, dass hier ein Unterschied zu finden ist, bisher hatte ich dies noch nie, es wurden immer die Beträge von der Bescheinigung verwendet?

    #2
    Grundsätzlich muss das Finanzamt eigentlich begründen, warum es von den Angaben der Erklärung abweicht. Das wird allerdings häufig nicht gemacht wenn die Angaben von den Bescheinigungen der Arbeitgeber, Krankenkassen usw. abweichen. Ich würde die Frage daher dem Finanzamt stellen, das geht auch telefonisch. Sollte nur so rechtzeitig sein dass Du noch innerhalb der Einspruchsfrist reagieren kannst.

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      #3
      Hier hat das FA andere Beträge eingetragen als auf der Lohnsteuerbescheinigung. Welche Gründe kann es haben, dass hier ein Unterschied zu finden ist,
      Da musst du das Finanzamt fragen oder zunächst die für die Tochter abrufbaren Bescheinigungen. zu der auch die Lohnsteuerbescheinigung gehört,

      abrufen und durchsehen. Eine Fehlermöglichkeit bei der Eingabe wäre noch ein Nein in der Zeile 51 der Anlage Vorsorgeaufwand.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hast Du tatsächlich schon den Bescheid und da in die Erläuterungen geschaut oder hast Du bisher "nur" die Bescheiddaten ?
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Guten Morgen,

          zu der Frage von Picard777, sie hat die Bescheiddaten bekommen bei Elster, die postalische Zustellung noch nicht, aber das reduzierte Geld wurde bereits überwiesen, dann kann man ja davon ausgehen, dass der Bescheid bei der postalischen Zustellung genau so aussieht. Ich habe nochmal in den Erläuterungen nachgeschaut, aber keine Erklärung, warum die Summen nicht übereinstimmen.

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            #6
            Erläuterungen sind ggf. nur im Papierbescheid zu finden.

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              #7
              Habe gerade nochmals die Erläuterungen durchgelesen und tatsächlich nichts über die veränderten Sonderausgaben gefunden. Aber mir ist aufgefallen, dass Leistungen nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 EStg (Lohnersatzleistungen) in Höhe von 793 € in die Berechnung des Steuersatzes einbezogen wurden (Progeressionsvorbehalt, § 32b EstG). Da sie nur Teilzeit arbeitet hat sie die Verhinderungspflege der Mutter ihres Freundes übernommen und hier 2.416.- Euro für das Jahr 2022 erhalten. Sollte dies der Unterschied von 250.- € sein? Ich wird beim FA natürlich anrufen, aber wir wollten vorbereitet sein, da hier doch zwei Gründe des Abzugs vorliegen.

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                #8
                Also was jetzt: Hast du die postalische Zustellung nun oder hast Du sie nicht ? Falls nicht, dann warte diese bitte ab und lies die eventuellen Bescheiderläuterungen durch, bevor Du in unnötigen Aktionismus verfällst. Selbstverständlich kann das auch Grund für die Lohnersatzleistungen sein.

                Es bietet sich immer an die Steuererklärung mit Abruf der elektronischen Daten zu erstellen. Diesen Datenabruf kannst du auch jetzt noch vornehmen. Dann siehst du, was die Versicherer etc. elektronisch übermittelt haben unabhängig davon, dass Du über die Lohnersatzleistungen auch eine Mitteilung der Zahlstelle erhalten haben solltest. Beachte: Maßgebend ist allein, was im Jahr XY gezahlt wurde egal für welches Jahr.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                  #9
                  Zitat von Sonnenschein2011 Beitrag anzeigen
                  Habe gerade nochmals die Erläuterungen durchgelesen und tatsächlich nichts über die veränderten Sonderausgaben gefunden. Aber mir ist aufgefallen, dass Leistungen nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 EStg (Lohnersatzleistungen) in Höhe von 793 € in die Berechnung des Steuersatzes einbezogen wurden (Progeressionsvorbehalt, § 32b EstG).
                  Und Lohnersatzleistungen sind nur im Bescheid enthalten, und wurden nicht in der Erklärung angegeben? Dann ergibt sich natürlich eine Abweichung. Diese ist im Bescheiddatenvergleich aber nicht wirklich ersichtlich, da sich die steuerfreien Lohnersatzleistungen nicht auf das zu versteuernde Einkommen auswirkt, sondern auf dieses ein höherer Steuersatz angewendet wird.

                  Insofern bleibt immer noch offen, was damit gemeint ist, dass andere Sonderausgaben berücktsichtig wurden, als sich aus der LStB ergibt.

                  Ansonsten trete ich den Hinweisen der anderen bei, dass erst der richtige Bescheid abgewartet werden und der Bescheinigungsabruf benutzt werden sollte.

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