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Grundst.Erkl. Thüringen: Gehörender Anteil vs. Ang. zu Eigentümern (Bruchteilsgem.?)

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    Grundst.Erkl. Thüringen: Gehörender Anteil vs. Ang. zu Eigentümern (Bruchteilsgem.?)

    Hallo zusammen,

    zuerst einmal: ein sehr informatives Forum, danke an alle User für die vielfältigen Informationen, welche hier (auch im noch nicht registrierten Zustand) zu "erlesen" waren.

    Ich steht aktuell vor einem Problem mit der (längst notwendigen, allerdings immer wieder aufgrund Schwierigkeiten beim Bezug der relevanten Unterlagen verzögerten) Grundsteuererklärung.
    Nun liegen sowohl Grundbuchauszug als auch Angaben zum Gebäudebaujahr (da es ein DDR-Bungalow ist, nicht einfach.. wenn der Vorbesitzer keine Auskunft bietet - ließ sich immerhin auf ein Jahr eingrenzen) vor.

    Allerdings fehlt mir im Webinterface von "Mein Elster" das Verständnis für mein anteiliges Eigentum am Flurstück in 1/Xtel und den "Angaben zu Eigentümern / Beteiligten".

    Kurz die Hintergrundinformationen:

    Die Gemarkung / das Flurstück umfasst Wochenendgrundstücke als Eigentumsgrundstücke (kein Pachtverein). Der größte Anteil des Grundstücks ist demnach zur landwirtschaftlichen Nutzung definiert. Ein kleiner Anteil ist bebaut - als Wochenendhaus, ergo "nicht ganzjährig bewohnbares Gebäude" nach Gesetz.

    Mir gehört ein X-tel des Gesamtflurstücks. Dann existiert noch eine zweistellige Anzahl an weiteren Anteilseignern von recht gleichgroßen Grundstücken. Welche ich weder allesamt kenne, noch deren Daten aus dem Grundbuchauszug dieses Jahr noch zutreffen, da einige Grundstücksanteile notariell gewechselt sind.

    Dieser X-tel Anteil gehört mir, keinen Ehepartnern, Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften.

    Wenn nun bei "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner" die 1/XXtel korrekt hinterlegt wurden und mir somit anhand der im Thüringer Grundsteuer Viewer angezeigten Gesamtfläche der dementsprechende Flächenanteil berechnet wird (vermutlich, denn die exakte Größe kann ich bislang nicht eintragen), ist es dann korrekt, bei: "4 - Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten" mich einzutragen - alleinig, keine Bruchteilsgemeinschaft?

    Denn nach den Erläuterungen auf der Webseite (Schnellinfos zu den Menüpunkten) würde ich nun davon ausgehen, dass sich dieser Punkt ohnehin nur auf meinen Anteil des Flurstücks bezieht und hier bin ich der alleinige Eigentümer.

    Im Fall, dass ich dort alle >10 Eigentümer mit Angaben auflisten müsste (der anderen Flurstücksanteile!), frage ich mich, wie ich die aktuellen Informationen dbzgl. überhaupt gesammelt erhalten soll..

    Vielen Dank bereits im Vorfeld für etwaige Hinweise - die Konstellation scheint entgegen Einfamilienhäusern auf zu 100% eigenem Grund und Boden bspw. doch um einiges komplizierter anzugeben zu sein.

    Freundliche Grüße sendet
    der FluxFuchs

    #2
    Du bist Alleineigentümer deiner wirtschaftlichen Einheit, das siehst du richtig. Um den rechnerischen m²-Anteil für die Zeile 4 von GW2 richtig berechnen

    zu können, musst du neben dem Bruchteil auch die Gesamtfläche des Flurstücks kennen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24 ,

      danke dir für die Informationen - das beruhigt, dann kann ich die Angaben weiterführend ausfüllen.

      Die Gesamtfläche steht zum Glück im Thüringer Grundsteuer Viewer, während sie im Grundbuchauszug nicht aufzufinden war.

      Falls mir bei den weiteren Formularen unlösbare Fragen aufkommen, schreibe ich nachher erneut.

      Freundliche Grüße sendet
      der FluxFuchs

      Kommentar


        #4
        ... während sie im Grundbuchauszug nicht aufzufinden war.
        Kaum zu glauben !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo zusammen,

          im "4 - Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten -> Eigentümer(innen)/Beteiligte (1. Eintrag)" wird erneut nach "Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" gefragt.

          Bezieht sich dies ebenfalls einzig auf meinen vorherig angegebenen 1/Xtel Anteil oder auf das gesamte Flurstück?

          Hierzu besteht leider auch keine Info-Funktion in "Mein Elster", so dass ich nur vermuten kann, dass mit "1 / 1" als Zähler und Nenner mein Grundstück als 1 / Xtel Anteil am Flurstück zu 100% mir als Alleineigentümer zugewiesen wird?

          Vielen Dank für etwaige Infos - als jemand mit "Ticks" (Zwangshandlungen) macht es diese offene Formulierungsweise leider nicht einfacher, zu viele Abwägungen und Gedanken, wie es gemeint sein könnte.

          Freundliche Grüße sendet der
          FluxFuchs

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            #6
            Für Alleineigentümer einer wirtschaftlichen Einheit ist bei den persönlichen Eigentumsverhältnissen 1 und 1 zutreffend,

            bei Ehegatten wäre in der Regel bei jedem 1 und 2 richtig.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Kaum zu glauben !
              Das ist leider so - die Auszüge erhielt ich über den Notar, wodurch mir auch nur zwei Seiten vorliegen (Eintragungsbekanntmachung mit Flurstücken, Angaben zu den Eigentümern).

              Ob die Angabe evtl. auf Seite 1 vorlag, da fehlt mir der Einblick - liegt nicht vor.

              Oder du meintest die Aussage sarkastisch - auch möglich. Da ich mich mit Steuererklärungen (gleiches für Grundbuchauszüge) selten persönlich befasse, ist es für mich nicht direkt ersichtlich, ob dies für dich evtl. "glasklar" wirkt.

              Ergänzung / überschnitten:

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Für Alleineigentümer einer wirtschaftlichen Einheit ist bei den persönlichen Eigentumsverhältnissen 1 und 1 zutreffend,

              bei Ehegatten wäre in der Regel bei jedem 1 und 2 richtig.
              Danke dir!

              Freundliche Grüße sendet der
              FluxFuchs
              Zuletzt geändert von FluxFuchs; 29.05.2023, 17:00.

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                #8
                Eine Eintragungsbekanntmachung nach § 55 GBO ist etwas anderes als ein Grundbuchauszug. Da steht nur das drin, was geändert wurde
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Eine Eintragungsbekanntmachung nach § 55 GBO ist etwas anderes als ein Grundbuchauszug. ..
                  Ah, nachvollziehbar - dann habe ich die Angabe im Schreiben zu Händen des Notars: "in den Grundbuchblättern, die nachstehend aufgeführt sind, wurden Eintragungen vorgenommen." falsch interpretiert.

                  Eine kurze Frage zu "Nichtwohngrundstücke zum Sachwert":

                  Nach meinen Recherchen umfassen die anzugebenden Grundflächen den Bereich, welcher hier auf dem Bild bei "mein Elster" als A und B bezeichnet wird, C hingegen nicht.
                  https://www.elster.de/eportal/attach...undflaeche.jpg

                  Somit würde ich die räumlich nutzbare (da nur eine Etage / "Erdgeschoss") Grundfläche mit Außenwänden auf Basis der Außenabmaße (demnach Außenkante zu Außenkante), jedoch ohne Überdachungen (ohne Einfassungen / Wände, ergo den überdachten Eingangsbereich ohne Wände nicht) angeben.

                  Ist diese Vorgehensweise empfehlenswert?
                  (Falls die Frage aufkommt: der Fortschritt im Formular dauert eine Weile, da ich vor Ort ausmesse und mich nicht auf Angaben des Vorbesitzers alleine verlasse.)

                  Allerdings bestehen mit mehr als 1 Meter Abstand zum Bungalow noch "Geräteschuppen", welche separat überdacht wurden. Deren Grundfläche umfasst ca. 9,5 m² ohne Dachüberhang.

                  Wird dies zur "Nichtwohngrundstücke zum Sachwert" Angabe des Bungalows hinzuaddiert?

                  Danke für potentielle Unterstützung - so viele Fragen kommen auf, wenn einer sich die Formulare im Detail anschaut.

                  Einen schönen Pfingstmontag wünsche ich Euch!

                  Freundliche Grüße sendet der
                  FluxFuchs

                  Ergänzung: Gerade bei testweisem Ausfüllen gesehen, dass sich weitere Gebäude / Gebäudeteile angeben lassen. Dann vermute ich, dass der "Geräteschuppen" als separates Gebäude mit seinen 9,5 m² Bruttofläche angegeben werden muss?
                  Zuletzt geändert von FluxFuchs; 29.05.2023, 19:25.

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                    #10
                    Dann vermute ich, dass der "Geräteschuppen" als separates Gebäude mit seinen 9,5 m² Bruttofläche angegeben werden muss?
                    Das ist wohl so. Wenn er von Menschen betreten werden kann, gilt er baurechtlich als Gebäude.

                    Was zur Bruttogrundfläche gehört, ist textlich in der Anlage 42 zum Bewertungsgesetz beschrieben. Der Bereich b gehört dazu.
                    https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_42.html

                    Zeichnungen zu dem Thema findet man nur in der Anleitung für die Anlage Grundstück: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rundstueck.pdf

                    Diese Anlage betrifft zwar Angaben zur Bewertung bei der Erbschaftsteuer, aber die Definition der BGF ist dort identisch.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Hallo Charlie24 ,

                      vielen Dank, das half sehr weiter!
                      Die Zeichnungen in der Anleitung f. Anlage Grundstück sind noch besser nachzuvollziehen gegenüber dem einen Bild, welches auf der "Mein Elster" Infoseite zu diesem Punkt hinterlegt wurde.

                      So konnte die Grundsteuererklärung für andere Bundesländer endlich(!) übermittelt werden, mit vier Monaten Verspätung.

                      Leider war der Vorbesitzer nicht hilfreich, zu Baujahr und technischen Eigenheiten lieferten Sachverständigeninformationen im Netz zuverlässigere Werte. Seit knapp einem Jahr (kurz nach notarieller Übernahme der "wirtschaftlichen Einheit") sprach ich auch mit anderen Eigentümern und weiter entfernten Pächtern die technischen Hintergrundinfos (welche sich regional stark unterscheiden) durch, um alle Formulare möglichst korrekt auszufüllen.

                      Zum Schluss klappte es doch noch, u.A. dank deiner Informationen - danke dafür!

                      Freundliche Grüße sendet der
                      FluxFuchs

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                        #12
                        Zu #7:
                        Das ist leider so - die Auszüge erhielt ich über den Notar, wodurch mir auch nur zwei Seiten vorliegen (Eintragungsbekanntmachung mit Flurstücken, Angaben zu den Eigentümern
                        Müsste nicht normalerweise im notariellen Kaufvertrag stehen, welche Grundstücksfläche du kaufst, und welchen Anteil diese an der Gesamtfläche hat bzw. wie groß die Gesamtfläche ist ? Sofern es bei diesem DDR-Objekt nicht anders ist.
                        SCJ timote
                        Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                          #13
                          Hallo timote ,

                          Zitat von timote Beitrag anzeigen
                          Zu #7:
                          Müsste nicht normalerweise im notariellen Kaufvertrag stehen, welche Grundstücksfläche du kaufst, und welchen Anteil diese an der Gesamtfläche hat bzw. wie groß die Gesamtfläche ist ? Sofern es bei diesem DDR-Objekt nicht anders ist.
                          da bin ich überfragt - der Anteil sowie die Flurstücknummer u. Vergleichbares wurden benannt, doch die Anteilsgröße fiel mir nicht im Kaufvertrag auf, zumal sie sich aus dem 1/Xtel Anteil rechnerisch ergibt. Und die Gesamtgröße liegt dem Amt natürlich vor. Allerdings war der notarielle Informationsaustausch auch wenig zufriedenstellend, leider.

                          Der Kaufvertrag liegt mir hier nicht vor, das müsste ich in der Wohnung nachsehen. Ein Vergleich mit den mir vorliegenden Informationen vor meiner Abfahrt ergab jedoch keine weiteren Informationen im Kaufvertrag gegenüber den mir vorliegenden Kopien und Auszügen bspw. des Thüringer Grundsteuer Viewers und der Steuerbescheide / -festsetzungen.

                          Nicht einmal die exakte Position des eigenen Anteils im Gesamtflurstück - abseits des Kaufvertrags, soweit ich mich entsinne, dort hing eine Plankopie als Auszug an - wird mit eigener Nummer oder Bezeichnung genannt. Auch im Grundsteuer Viewer ist keine weitere Unterteilung sichtbar.

                          Freundliche Grüße sendet der
                          FluxFuchs
                          Zuletzt geändert von FluxFuchs; 30.05.2023, 05:21.

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