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Fehlermeldung bei Überprüfung der Fahrkosten

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    Fehlermeldung bei Überprüfung der Fahrkosten


    Moin zusammen,

    schön, dass es Euch und dieses Forum gibt.


    Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen (pure Verzweiflung).


    Mein Problem: Fahrtkostenabrechnung in Elster.

    Beschreibung:

    Als freier Honorar-Dozent (angemeldet als Gewerbetreibender), bin ich deutschlandweit unterwegs. Im ersten Halbjahr fuhr ich mit meinem Privat-PKW. Jene gefahrenen Kilometer trug ich als Pauschale unter Punkt 84 ein: »Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge«.

    Bei der Prüfung erhielt ich folgende Fehlermeldung: »Die Eintragung zu den Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge übersteigt die Einlagen, einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen« (Gesamtbetrag zu hoch).


    Ab Juli legte ich mir ein Firmen-PKW zu (Leasing-Fahrzeug). Die weiteren gefahren Kilometer (Juli – Dezember) trug ich daher unter Punkt 83 ein:
    »Sonstige tatsächliche Fahrtkosten ohne AfA und Zinsen«. Hier gab es keine Fehlermeldung.


    Frage:

    Wie kann ich die gefahrenen Kilometer mit dem Privat-PKW aus dem 1. Halbjahr ohne Abzug eintragen?

    Neben den Hotelkosten stellen gerade meine Aufwendungen für die Fahrten zu den Einsatzorten den größten Posten meiner Ausgaben dar.




    Ich bedanke mich im Voraus!




    Dirk


    #2
    Wert von Zeile 84 der EÜR muss nochmal in Zeile 126 eingetragen werden.
    mfg. - Kent

    Kommentar


      #3
      Wie kann ich die gefahrenen Kilometer mit dem Privat-PKW aus dem 1. Halbjahr ohne Abzug eintragen?
      Wenn der PKW dem Privatvermögen zugeordnet wird, was bei einer betrieblichen Nutzung bis 50% zulässig ist, dann musst du die Fahrtkosten

      in Zeile 84 zusätzlich als Nutzungseinlage in Zeile 126 der EÜR erfassen. Die Fehlermeldung ist doch verständlich formuliert.

      Generell solltest du dich aber mit dem Thema betriebliche Nutzung des eigenen PKW befassen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Kent05V820 Charlie24

        Vielen Dank für Eure Hilfe, es hat funktioniert!
        Ich wusste nicht, dass ich es zusätzlich, noch einmal eintragen muss - quasi doppelt (84 und 126).
        Zuletzt geändert von Oberlehrer; 29.05.2023, 14:26.

        Kommentar


          #5
          ... noch einmal eintragen muss - quasi doppelt (84 und 126).
          Wobei der Eintrag in Zeile 126 gewinnneutral ist. Der dokumentiert nur, dass du einen Gegenstand des Privatvermögens für betriebliche Zwecke

          genutzt hast, was man Nutzungseinlage nennt. Praktische Bedeutung hat das nur, wenn Schuldzinsen geltend gemacht würden. Dann würde

          der über die Jahre kumulierte Saldo aus Entnahmen und Einlagen zur Beurteilung einer sog. Überentnahme herangezogen, die zu zu einer

          Begrenzung des Schuldzinsenabzugs führen würde.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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