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Anlage V - Werbungskosten - Rechnungserstattungen aus Vorjahr

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    Anlage V - Werbungskosten - Rechnungserstattungen aus Vorjahr

    Hallo,

    ich hatte in 2022 Ausgaben für eine Sanierung der Kanalgrundleitung für mein vermietetes Haus, die ich bei den Erhaltungsaufwendungen in Anlage V eingetragen haben. Im gleichen Jahr habe ich eine Erstattung eines Teilbetrages meiner Stadt bekommen (da Schaden durch Wurzelschäden von Bäumen die der Stadt gehören).

    Frage 1: Kann ich den Rechnungsbetrag um den Erstattungsbetrag mindern und den verminderten Betrag bei den Erhaltungsaufwendungen angeben obwohl 2 verschiedene Parteien (Sanierungsfirma und Stadt) beteiligt sind, oder muss ich den Erstattungsbetrag irgendwo einzeln ausweisen? Negative Erhaltungsaufwendungen kann ich bei Elster nicht eingeben und ich habe sonst keinen Bereich gefunden wo ich die Erstattung angeben könnte.

    Frage 2: Desweiteren habe ich 2022 von der Stadt Rückerstattungen für Wurzelbeseitigungen erhalten, welche bereits im Jahr 2019 stattgefunden haben. Wo in der Steuererklärung sind diese Erstattungen anzugeben?

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.



    #2
    Meines Erachtens kannst du alles saldieren, falls dann noch ein positiver Saldo beim Erhaltungsaufwand verbleibt.

    Wenn nicht, müsstest du die Erstattung für 2019 wohl bei den Mieteinnahmen hinzurechnen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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