Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Haushaltsnahe Diensteitungen: Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten unbekannt

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Haushaltsnahe Diensteitungen: Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten unbekannt

    Hallo,

    wenn ich bei ElsterOnline in der Anlage für die Nebenkostenabrechnung z. B. Hausmeisterdienste einrage muss ich auch Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten eintragen. So etwas gibt es aber in der Nebenkostenabrechnung nicht. 0 geht nicht, also habe ich erstmal 1 EUR eingetragen. Müssen da die 20% der Kosten eingetragen werden oder die Gesamtkosten und das FA rechnet selbst die 20% aus?

    Komisch finde ich, dass Hausmeisterkosten (bei mir sind 20% = ca. 53 EUR) die Steuererstattung u 1 EUR erhöhen, alle weiteren Nebenkosten überhaupt keinen Einfluss haben. Kann das sein?

    Grüße
    Kay Rabe

    #2
    Du trägst 100 % der abzugsfähigen Lohnkosten ein. 20 % rechnet das FA selbst aus.Ist die Steuer vielleicht eh schon Null? Dann kommt keine höhere Erstattung raus.

    Kommentar


      #3
      Es werden die Aufwendungen erfragt, nicht 20% davon.
      Steuerbegünstigt sind Lohn-, Fahrt- und Machinenkosten sowie Verbrauchsmittel. Wenn du da jeweils nur 1€ angibst, kommt da natürlich kaum was rum.

      Kommentar


        #4
        Hausmeisterdienste bestehen häufig aus 100% Lohnkosten. In den meisten Nebenkostenabrechnungen werden die Beträge

        für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG nachrichtlich ausgewiesen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Was ist denn bei "selbst getragene Rechnungsbeiträge" und "darin enthaltene Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive Umsatzsteuer" dann einzutragen? Ich habe in der Nebenkostenabrechnung keine Unterscheidung zwischen kostenarten. Da steht z. B. haus und grundstückspflege = xxx EUR.

          "Selbst" getragen habe ich da ja nichts, außer mit der Miete bezahlt. Ist das damit gemeint? Bei keinem der HH-nahen DL habe ich etwas "selbst getragen".

          Kommentar


            #6
            Hallo,

            0 geht nicht,
            Natürlich geht das.
            Man sollte aber wissen, dass Elster gravierende Unterschiede zwischen Null und Nichts sieht (das ist schon immer so - bei Excel gibt es übrigens Ähnliches).

            Abgesehen von ein paar wenigen Ausnahmen lässt man Felder in denen man Null eintragen möchte einfach frei.


            EDIT:
            "Selbst" getragen habe ich da ja nichts, außer mit der Miete bezahlt. Ist das damit gemeint?
            Ja, die Miete hast du ja schließlich auch selbst gezahlt.
            Mit "nicht selbst getragen" sind in der Regel Versicherungsleistungen gemeint.

            Stefan
            Zuletzt geändert von reckoner; 30.05.2023, 16:22.
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

            Kommentar


              #7
              Zitat von Kay Rabe Beitrag anzeigen
              Was ist denn bei "selbst getragene Rechnungsbeiträge" und "darin enthaltene Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive Umsatzsteuer" dann einzutragen?
              Eigentlich sind nach dem Wortlaut des Gesetzes nur die Arbeitskosten begünstigt. Da man dann bei der Putzfrau ein paar Cent für ein paar Spritzer Putzmittel rausrechnen müsste, werden zur Vereinfachung Fahrt- und Rüstkosten und Verbrauchsmittel mit berücksichtigt.

              Eine klassische Rechnung eines Handwerkers wäre also Neue Heizung eingebaut, 4000€, davon Arbeitskosten etc. 1000€, und so trägt man es dann auch ein und das Finanzamt beteiligt sich mit 200€.
              Bei Hausmeister, Treppenreinigung etc. als Teil der Nebenkosten kann man getrost davon ausgehen, dass alle Kosten begünstigt sind, d.h. Gesamtbetrag und begünstigter Anteil sind gleich. Dann klappt es auch mit den 20% Erstattung.

              Ob du deine Nebenkosten selbst getragen hast, musst du selbst entscheiden, aber wer, wenn nicht du? Der heilige Geist wird es wohl nicht gewesen sein...

              Kommentar


                #8
                Hallo,

                aber wer, wenn nicht du? Der heilige Geist wird es wohl nicht gewesen sein...
                Etwa ein Untermieter.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                Kommentar

                Lädt...
                X