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Kosten Internetvertrages = Werbungskosten / Entgelt aus 2021 eintragen?

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    Kosten Internetvertrages = Werbungskosten / Entgelt aus 2021 eintragen?

    Hallo Forum,

    in ElsterOnline konnte ich die Steuererklärung aus dem Formular des letztes Jahres übernehmen, da hatte ich 400 EUR Werbungskosten für die Arbeit im HomeOffice eingetragen. Ich bin nun aber unsicher ob es sich dabei um eine Pauschale handelte die man 2021 absetzen konnte (und 2022 nicht mehr) oder ob es diese 5 (?) EUR pro HomeOffice-Tag sind. Ich vermute zweiteres, da ich sonst nichts anderes gefunden habe. Gab es damals irgendeine HomeOffice-Pauschale die man ansetzen konnte? Wenn ich das ansetze sollten doch auch die Kosten (20%) für den Internetanschluss abgegolten sein und ich kann das nicht zusätzlich eintragen?

    Ich telefoniere im HO mit meinem Handy, aber nicht auf "eigene Kosten", d.h. eingehende Anrufe werden auf mein Handy weitergeleitet und wenn ich jemanden anrufe starte ich den Anruf über den Rechner, werde vom System angerufen und wenn ich den annehme startet der ausgehende Anruf. Es wird also nur die Hardware genutzt. Kann ich ein neues Handy absetzen?

    Ich kann mich dunkel erinnern, dass ich in einer Anlage das Jahres-Brutto nicht des Vorjahres (also des Jahres für das man die Steuer macht) sondern das des Jahres vorher eintragen muss. Also bei der StE für 2022 das von 2021. Das habe ich jetzt nicht mehr gefunden. Kann sich jemand an so etwas erinnern? Gibt es das noch? Habe ich das übersehen?

    Grüße und schönen Tag
    Richard

    #2
    Ich gestehe, dass mir irgendwo der rote Faden fehlt. Mit Elster hat es eh nichts zu tun.

    Daher nur ganz kurz:

    Es gibt eine Homeoffice-Pauschale. In welcher Höhe und für wieviele Tage maximal hängt vom Veranlagungszeitraum ab und lässt sich leicht ermitteln.

    Aufwendungen für Arbeitsmittel und Telefon-/Internetkosten sind durch die Homeoffice- Pauschale nicht abgegolten.

    PS: Ein Vorjahreswert wird in der Anlage AV abgefragt, aber nicht das Bruttoentgelt, sondern das rentenversicherungspflichtige Entgelt. Kann gleich sein, muss aber nicht.
    Zuletzt geändert von multi; 31.05.2023, 09:06.

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