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Wie kann Elster-Hauptbenutzer ein beim Zoll angelegtes Benutzerkonto zuordnen ?

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    Wie kann Elster-Hauptbenutzer ein beim Zoll angelegtes Benutzerkonto zuordnen ?

    Hallo,

    wir haben ein Elster-Organisations-Zertifikat das mit Steuernummer und USt-ID registriert ist.
    Nun wollten wir dieses Zertifikat mit dem Bürger- und Geschäftskundenportal beim Zoll verknüpfen. Dort haben wir dazu als Zugangsmittel Elster ausgewählt und die Option "Benutzerkonto für ein bestehendes Geschäftskundenkonto" ausgewählt.
    Wir haben vom Zoll einen Aktivierungslink erhalten, diesen bestätigt und kommen nun aber auf eine Seite beim Zoll, die uns einen Zugangscode angibt, den nun der (Elster-)Hauptbenutzer verwenden soll um den neunen (Zoll)Benutzer dem Elsterkonto hinzuzufügen.

    Wo und wie muss ich diesen Zugangscode in Elster eingeben/verarbeiten ???

    Danke vorab für die Hilfe
    Zuletzt geändert von KMB-Mittelbaden; 31.05.2023, 12:03.

    #2
    Warum stellst du die gleiche Frage zweimal ? Ob die hier im ELSTER-Anwenderforum jemand beantworten kann, ist ohnehin fraglich.

    https://forum.elster.de/anwenderforu...konto-zuordnen
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Die Frage hat sich erledigt, das Thema kann gelöscht werden, muss auf Seiten des Zoll geklärt werden.

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        #4
        ... muss auf Seiten des Zoll geklärt werden.
        Das habe ich mir fast gedacht. Solche Informationen kann man aber durchaus hier stehen lassen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zur Vervollständigung:
          Man darf beim Zoll dann nicht "Benutzerkonto für ein bestehendes Geschäftskundenkonto" auswählen, sondern muss ein neues Geschäftskundenkonto anlegen.
          Klingt zwar logisch, aber dort hörte sich alles so an als wäre das bestehende Elster-Konto einem schon bestehenden Geschäftskundenkonto gleichzusetzen.

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