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Laptop in ESt und EÜR?

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    Laptop in ESt und EÜR?

    Liebes Forumsmitglieder:innen,

    ich war angestellt & selbstständig letztes Jahr. Für meine Selbstständigkeit habe ich einen neue Laptop gekauft.

    Habe ich das so korrekt gemacht:
    - in der ESt angegeben in Anlage N, 11 - Aufwendungen für Arbeitsmittel (soweit nicht steuerfrei ersetzt)
    - in der USt angegeben in 11 - J. Abziehbare Vorsteuerbeträge
    - in der EÜR gebe ich ihn nicht an, denn sonst würde ich ja 2x davon profitieren

    Vorteil in der ESt ist ja, ich bekomme mehr zurück von meiner gezahlten Lohnsteuer.
    Vorteil in der USt ist ja, ich bekomme die Umsatzsteuer zurück.
    Vorteil in der EÜR ist, dass mein Gewinn letztes Jahr äußerst gering war.

    Beißt sich da was? Also Arbeitslaptop für Selbstständigkeit nicht in EÜR angegeben (die ja für Selbständige auszufüllen ist) sondern in ESt, wo Angestelltendasein berücksichtigt wird, wofür der Laptop aber nicht ist - oder habe ich diese Freiheit und kann für mich abwägen?

    Zusatzinfo:
    Laptop NP 2500€, nur für Kreativ-Projekte (privat nutze ich Vorgänger-MacBookPro). Mir wurde gesagt, ich kann in ESt maximal 1700€ in Anlage N, 11 geltend machen. Momentan bekäme ich 299€ mehr zurück dadurch.
    Zuletzt geändert von SirHannes; 01.06.2023, 09:36.

    #2
    Ausgaben für die selbständige Tätigkeit haben in der Anlage N nichts zu suchen.

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      #3
      Du kannst oder willst es nicht verstehen. Das Ergebnis der EÜR (Gewinn oder Verlust) wird je nach Tätigkeit in die Anlage S oder G übertragen. Diese ist genau wie die Anlage N Teil der Einkommensteuererklärung. Mehr als Steuer Null kann es nicht werden, deswegen maximal 1.700 steuerliche Auswirkung.

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        #4
        Bist du sicher, dass du deine Steuern selber erklaeren willst? Mir scheint, du bei diesem Thema ziemlich unsicher bzw. unwissend (sh. auch deinen vorheriger Beitrag zum selben Thema) und solltest vielleicht besser professionelle Hilfe in Anspruch nehmen; zumindest fuer die ersten 2-3 Jahre deiner Selbstaendigkeit. Hier im Forum werden naemlich eigentlich keine Steuerberatungen durchgefuehrt. Die Kosten fuer einen Steuerberater lassen sich uebrigens auch steuerlich absetzen. Nichts fuer Ungut ;-)
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
          Du kannst oder willst es nicht verstehen. Das Ergebnis der EÜR (Gewinn oder Verlust) wird je nach Tätigkeit in die Anlage S oder G übertragen. Diese ist genau wie die Anlage N Teil der Einkommensteuererklärung. Mehr als Steuer Null kann es nicht werden, deswegen maximal 1.700 steuerliche Auswirkung.
          Ersteres. Und mit deiner Geduld und Erklärung schaffe ich es sicherlich auch. Danke!

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            #6
            Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
            Bist du sicher, dass du deine Steuern selber erklaeren willst? Mir scheint, du bei diesem Thema ziemlich unsicher bzw. unwissend (sh. auch deinen vorheriger Beitrag zum selben Thema) und solltest vielleicht besser professionelle Hilfe in Anspruch nehmen; zumindest fuer die ersten 2-3 Jahre deiner Selbstaendigkeit. Hier im Forum werden naemlich eigentlich keine Steuerberatungen durchgefuehrt. Die Kosten fuer einen Steuerberater lassen sich uebrigens auch steuerlich absetzen. Nichts fuer Ungut ;-)
            Voll in Ordnung. Ich will das halt selber können. Dafür investiere ich schon den 3. Tag und lese mich quer und frage nach, schreibe mir Notizen auf und werde von Jahr zu Jahr selbstständiger (Wortspiel). Grüße

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