Paragraph 4 Absatz 4a

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  • multi
    antwortet
    Zitat von Peter100 Beitrag anzeigen
    Also, in 125 trage ich ein jeden Abgang vom Konto ein.
    egal warum es vom Konto abgegangen ist.
    Richtig?

    In Zeile 126 trage ich alles ein was zugeflossen ist egal warum.
    Richtig?
    Bis du sicher, dass du den Unterschied Einlagen vs. Einnahmen bzw. Entnahmen vs. Ausgaben verstanden hast?

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  • Peter100
    antwortet
    Hallo zusammen,
    Ich habe noch vergessen zu fragen, warum Elster wohl die Rechtsform rot unterstreicht, obwohl die Eintragung richtig ist.

    Vielen Dank.

    LG

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  • Peter100
    antwortet
    Hallo zusammen,
    Ja, Danke. Gefunden.

    Also, in 125 trage ich ein jeden Abgang vom Konto ein.
    egal warum es vom Konto abgegangen ist.
    Richtig?

    In Zeile 126 trage ich alles ein was zugeflossen ist egal warum.
    Richtig?

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
    LG

    Einen Kommentar schreiben:


  • Hilfsprofi
    antwortet
    Am einfachsten, indem Du auf die kleinen blauen Fragezeichen klickst.

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  • Peter100
    antwortet
    Hallo zusammen,
    Vielen Dank.
    das hört sich gut an.
    Wo finde ich die Eingabehilfen, wenn ich fragen darf.
    danke für Ihre Unterstützung.
    LG

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  • Charlie24
    antwortet
    In Heile 125 braucht es keine Eintragung?
    In Zeile 125 der EÜR sind die Entnahmen einzutragen. Bitte mal die Eingabehilfe lesen !

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  • Peter100
    antwortet
    Hallo zusammen,
    vielen Dank für Ihre Rückmeldungen auf meine Frage.
    sehr hilfreich.

    Ich verstehe, da ich meinen PKW pauschal nutze bedarf es in 126 einer Einlage.
    setze ich dann diese Einlage einfach in der hohe der Pauschalen km mal 0,30 fest?

    In Heile 125 braucht es keine Eintragung?

    Erstmal erahne ich um was es geht. Ein Packende ist gefunden.
    Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.

    LG

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  • Charlie24
    antwortet
    Verstehen Sie den Sinn dieser Norm?
    Sicher ! Wenn man ein zum Privatvermögen gehörendes KFZ betrieblich nutzt, macht man eine Einlage von in der Regel 30 Cent je gefahrenen Kilometer.

    Die gesamten Einlagen in Zeile 126 müssen deshalb mindestens so hoch sein wie Fahrtkosten in Zeile 84 der EUR. Auf den Gewinn hat das keinen Einfluss.

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  • multi
    antwortet
    Was für eine Rückmeldung? Deine Frage hat keinerlei Bezug auf einen anderen Beitrag.

    Ansonsten stellt die Nutzung des privaten Fahrzeugs für den Betrieb eine (Nutzungs)Einlage dar. Einen besonderen Sinn muss man da nicht hinter sehen.

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  • Peter100
    hat ein Thema erstellt Paragraph 4 Absatz 4a.

    Paragraph 4 Absatz 4a

    Hallo zusammen,

    vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    Eine Bilanzierung ist als Selbständiger (nicht Gewerbe) nicht erforderlich.

    Eine Überführung von privat in betrieblich hat nicht stattgefunden.

    Nur bei einem Sachverhalt zeigt Elster eine Fehlermeldung, wenn Fahrtkosten unter „Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage)“ geltend gemacht werden und in Zeile 126 nichts eingetragen ist.

    Werden die Fahrtkosten in

    „Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten.

    Sonstige tatsächliche Fahrtkosten…“ geltend gemacht kommt keine Fehlermeldung.

    Ich meine es geht um die Zu- und Abflüsse vom Konto und Schulden, die einen steuerlichen Vorteil gegen über denen darstellen könnte, die keine haben.

    Unter Schuldzinsenabzug waren 2,21 Euro eingetragen ( Kontoüberziehungskosten in 2021)

    Da in 2022 keine aufgelaufen sind, kommt keine Fehlermeldung mehr.

    (Außer, wenn die Fahrtkosten in „Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage)“ geltend gemacht werden.

    Wie berechnet man die Nutzungseinlage?

    Verstehen Sie den Sinn dieser Norm?

    Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung.

    LG
    Zuletzt geändert von Peter100; 03.06.2023, 09:24.
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