Hallo zusammen,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Eine Bilanzierung ist als Selbständiger (nicht Gewerbe) nicht erforderlich.
Eine Überführung von privat in betrieblich hat nicht stattgefunden.
Nur bei einem Sachverhalt zeigt Elster eine Fehlermeldung, wenn Fahrtkosten unter „Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage)“ geltend gemacht werden und in Zeile 126 nichts eingetragen ist.
Werden die Fahrtkosten in
„Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten.
Sonstige tatsächliche Fahrtkosten…“ geltend gemacht kommt keine Fehlermeldung.
Ich meine es geht um die Zu- und Abflüsse vom Konto und Schulden, die einen steuerlichen Vorteil gegen über denen darstellen könnte, die keine haben.
Unter Schuldzinsenabzug waren 2,21 Euro eingetragen ( Kontoüberziehungskosten in 2021)
Da in 2022 keine aufgelaufen sind, kommt keine Fehlermeldung mehr.
(Außer, wenn die Fahrtkosten in „Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage)“ geltend gemacht werden.
Wie berechnet man die Nutzungseinlage?
Verstehen Sie den Sinn dieser Norm?
Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung.
LG
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Eine Bilanzierung ist als Selbständiger (nicht Gewerbe) nicht erforderlich.
Eine Überführung von privat in betrieblich hat nicht stattgefunden.
Nur bei einem Sachverhalt zeigt Elster eine Fehlermeldung, wenn Fahrtkosten unter „Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage)“ geltend gemacht werden und in Zeile 126 nichts eingetragen ist.
Werden die Fahrtkosten in
„Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten.
Sonstige tatsächliche Fahrtkosten…“ geltend gemacht kommt keine Fehlermeldung.
Ich meine es geht um die Zu- und Abflüsse vom Konto und Schulden, die einen steuerlichen Vorteil gegen über denen darstellen könnte, die keine haben.
Unter Schuldzinsenabzug waren 2,21 Euro eingetragen ( Kontoüberziehungskosten in 2021)
Da in 2022 keine aufgelaufen sind, kommt keine Fehlermeldung mehr.
(Außer, wenn die Fahrtkosten in „Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage)“ geltend gemacht werden.
Wie berechnet man die Nutzungseinlage?
Verstehen Sie den Sinn dieser Norm?
Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung.
LG
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