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    Paragraph 4 Absatz 4a

    Hallo zusammen,

    vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    Eine Bilanzierung ist als Selbständiger (nicht Gewerbe) nicht erforderlich.

    Eine Überführung von privat in betrieblich hat nicht stattgefunden.

    Nur bei einem Sachverhalt zeigt Elster eine Fehlermeldung, wenn Fahrtkosten unter „Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage)“ geltend gemacht werden und in Zeile 126 nichts eingetragen ist.

    Werden die Fahrtkosten in

    „Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten.

    Sonstige tatsächliche Fahrtkosten…“ geltend gemacht kommt keine Fehlermeldung.

    Ich meine es geht um die Zu- und Abflüsse vom Konto und Schulden, die einen steuerlichen Vorteil gegen über denen darstellen könnte, die keine haben.

    Unter Schuldzinsenabzug waren 2,21 Euro eingetragen ( Kontoüberziehungskosten in 2021)

    Da in 2022 keine aufgelaufen sind, kommt keine Fehlermeldung mehr.

    (Außer, wenn die Fahrtkosten in „Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage)“ geltend gemacht werden.

    Wie berechnet man die Nutzungseinlage?

    Verstehen Sie den Sinn dieser Norm?

    Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung.

    LG
    Zuletzt geändert von Peter100; 03.06.2023, 11:24.

    #2
    Was für eine Rückmeldung? Deine Frage hat keinerlei Bezug auf einen anderen Beitrag.

    Ansonsten stellt die Nutzung des privaten Fahrzeugs für den Betrieb eine (Nutzungs)Einlage dar. Einen besonderen Sinn muss man da nicht hinter sehen.

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      #3
      Verstehen Sie den Sinn dieser Norm?
      Sicher ! Wenn man ein zum Privatvermögen gehörendes KFZ betrieblich nutzt, macht man eine Einlage von in der Regel 30 Cent je gefahrenen Kilometer.

      Die gesamten Einlagen in Zeile 126 müssen deshalb mindestens so hoch sein wie Fahrtkosten in Zeile 84 der EUR. Auf den Gewinn hat das keinen Einfluss.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Hallo zusammen,
        vielen Dank für Ihre Rückmeldungen auf meine Frage.
        sehr hilfreich.

        Ich verstehe, da ich meinen PKW pauschal nutze bedarf es in 126 einer Einlage.
        setze ich dann diese Einlage einfach in der hohe der Pauschalen km mal 0,30 fest?

        In Heile 125 braucht es keine Eintragung?

        Erstmal erahne ich um was es geht. Ein Packende ist gefunden.
        Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.

        LG

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          #5
          In Heile 125 braucht es keine Eintragung?
          In Zeile 125 der EÜR sind die Entnahmen einzutragen. Bitte mal die Eingabehilfe lesen !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Hallo zusammen,
            Vielen Dank.
            das hört sich gut an.
            Wo finde ich die Eingabehilfen, wenn ich fragen darf.
            danke für Ihre Unterstützung.
            LG

            Kommentar


              #7
              Am einfachsten, indem Du auf die kleinen blauen Fragezeichen klickst.

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                #8
                Hallo zusammen,
                Ja, Danke. Gefunden.

                Also, in 125 trage ich ein jeden Abgang vom Konto ein.
                egal warum es vom Konto abgegangen ist.
                Richtig?

                In Zeile 126 trage ich alles ein was zugeflossen ist egal warum.
                Richtig?

                Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
                LG

                Kommentar


                  #9
                  Hallo zusammen,
                  Ich habe noch vergessen zu fragen, warum Elster wohl die Rechtsform rot unterstreicht, obwohl die Eintragung richtig ist.

                  Vielen Dank.

                  LG

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Peter100 Beitrag anzeigen
                    Also, in 125 trage ich ein jeden Abgang vom Konto ein.
                    egal warum es vom Konto abgegangen ist.
                    Richtig?

                    In Zeile 126 trage ich alles ein was zugeflossen ist egal warum.
                    Richtig?
                    Bis du sicher, dass du den Unterschied Einlagen vs. Einnahmen bzw. Entnahmen vs. Ausgaben verstanden hast?

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Peter100 Beitrag anzeigen
                      Ich habe noch vergessen zu fragen, warum Elster wohl die Rechtsform rot unterstreicht, obwohl die Eintragung richtig ist.
                      Ohne Angabe der Fehlermeldung nicht wirklich?

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                        #12
                        Hallo zusammen,
                        Danke für Ihre Rückmeldung.
                        Da haben Sie recht, ich habe es nicht verstanden.

                        Was sind Einlagen?
                        Was sind Einnahmen?

                        Was sind Entnahmen?
                        Was sind Ausgaben?

                        Was gehört in welche Zeile.

                        Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihre Unterstützung und Rückmeldung.

                        LG
                        Zuletzt geändert von Peter100; 03.06.2023, 17:23.

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                          #13
                          Einnahmen entstehen durch den Verkauf von Waren, das Erbringen von Leistungen an Kunden etc. und erhöhen den Gewinn. Einlagen sind der gewinnneutrale Übergang aus privaten Vermögen ins Betriebsvermögen.
                          Betriebsausgaben sind Ausgaben für den Betrieb und senken den Gewinn. Entnahmen sind der Übergang von Betriebsvermögen ins Privatvermögen und ändern den Gewinn nicht.

                          Diese Unterscheidungen sind so wichtig, dass jeder Unternehmer sie wissen muss, vorher sollte man die Finger von der Buchhaltung lassen und lieber jemand beauftragen, der sich damit auskennt.

                          Mit Elster hat das nichts mehr zu tun.

                          Kommentar


                            #14
                            Hallo zusammen,
                            vielen Dank für die Rückmeldung.

                            Ich darf es einmal versuchen.

                            In Zeile 125 kommt::

                            Alles was ich vom Betriebskonto auf das private Konto eingebuchtet habe.

                            In Zeile 126 kommt:

                            Alles was ich vom privat Konto auf das Betriebskonto eingebucht habe.

                            kommt das hin?

                            Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihre Zeit.

                            LG

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                              #15
                              Klingt auf den ersten Blick nicht schlecht, aber dann kommt wieder ins Spiel, dass z.b. eine Einlage nicht zwingend in Geld sein muss, wo wir dann wieder bei der Nutzung des Fahrzeugs für betriebliche Zwecke landen.

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