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    Bescheinigungen abrufen

    Hallo zusammen, ich erstelle Elster EK nur für meine Eltern. Das letzte Jahr das erste Mal und es ging so la la- teilweise Elster, teilweise Papier.

    Jetzt habe ich begonnen die Erkl für 2022 zu erstellen. Letztes Jahr habe ich für 2021 über drei Punkte mit Hilfe des Supports die Rentenbescheinigungen usw abgerufen. Für 2022 waren jetzt aber schon Bescheinigungen drinn - ohne dass ich sie speziell für 2022 abgerufen habe. Ist das korrekt? Werden die Bescheinigungen auch für die Folgejahre geliefert, wenn man sie einmal abgerufen hat?

    Vielen Dank für Eure Antworten

    #2
    Beim Anlegen einer neuen Erklärung wird zunächst gefragt, ob Daten aus einer früheren Abgabe übernommen werden sollen. Danach wird, in etwas seltsamen deutsch, gefragt, ob die Werte aus Bescheinigungen eingefüllt werden sollen. Nur wenn man hier Ja sagt, werden die Werte abgerufen. Ungefragt passiert das definitiv nicht.

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      #3
      Normalerweise musst Den Freischaltcode, den Deine Eltern mit der Post bekommen haben, nur ein mal in Deinem Elster-Konto eingeben und Du kannst dann mit Deinem eigenen Abrufcode die Bescheinigungen auch für die Folgejahre abrufen. Kann sein, dass man bei Eingabe des Freischaltcodes die Gültigkeit auf ein Jahr begrenzen kann, der Normalfall ist aber die unbegrenzte Gültigkeit.

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        #4
        Nochmal ergänzend: Die Bescheinigungen können "isoliert" als pdf abgerufen werden, damit sind sie aber noch nicht in die Steuererklärung eingefügt. Letzteres geht nur bei geöffetem Entwurf einer Steuererklärung über das Dreipunktemeue. Beides ist unabhängig voneinander möglich.

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          #5
          Sinnvollerweise geht man in der Reihenfolge vor, dass man zuerst die Angaben aus der letzten Steuererklärung übernimmt und danach die aktuellen Bescheinigungen einfügt. Man muss dann nur noch schauen ob irgendwelche Einträge vom letzten Jahr stehen geblieben sind, die "überholt" sind und geändert oder entfernt werden müssen.

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            #6
            Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
            Sinnvollerweise geht man in der Reihenfolge vor, dass man zuerst die Angaben aus der letzten Steuererklärung übernimmt und danach die aktuellen Bescheinigungen einfügt.
            Diese Reihenfolge ist schon durch die Fragen beim Anlegen der Erklärung gewährleistet. Genau so, wie ich es in meiner Antwort beschrieben habe.

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              #7
              Danach wird, in etwas seltsamen deutsch, gefragt, ob die Werte aus Bescheinigungen eingefüllt werden sollen.
              Man versteht es schon, auch wenn einfüllen ein etwas sperriges Wort ist.

              Bescheinigungen.jpg
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Man versteht es schon, auch wenn einfüllen ein etwas sperriges Wort ist.
                Das meinte ich. Bescheinigungen einfüllen klingt eher wie aus einer aus dem Japanischen ins Englische und dann in Deutsche übersetzte Anleitung.

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                  #9
                  Hallo, zunächst erst mal vielen Dank für die Antworten. Ich habe das eben mit den "Bescheinigungen einfüllen" gemacht und nicht über die drei Punkte. Ich erinnere mich, dass ich letztes Jahr, nachdem ich die Bescheinigungen abgerufen habe, ein paar Tage warten musste, bis die Bescheidungen verfügbar waren. Das war jetzt nicht der Fall und ich habe nun etwas Bedenken, dass es mir möglich die Bescheinigungen aus 2021 in die EK Erklärung für 2022 eingefüllt hat. Den Post #4 verstehe ich so, dass ich die Bescheinigungen nochmals sehen könnte. Wie geht denn das? über die drei Punkte könnte ich die Bescheinigungen wieder abrufen mit dem Abrufcode, aber löscht es mir die Daten dann wieder aus der angefangen EK-Erklärung?
                  Zuletzt geändert von Tochter; 05.06.2023, 18:01.

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                    #10
                    Wie geht denn das? über die drei Punkte könnte ich die Bescheinigungen wieder abrufen mit dem Abrufcode, aber löscht es mir die Daten dann wieder aus der angefangen EK-Erklärung?
                    Die Daten werden komplett überschrieben. Aufpassen musst du nur, falls die Eltern Kirchensteuervorauszahlungen leisten, die fehlen dann und müssen manuell

                    wieder ergänzt werden. Falls du die Daten gemäß dem in Beitrag '#7 gezeigten Prozess abgerufen, sind das aber die für 2022, andere werden da nicht angeboten.

                    Falls du noch überhaupt nicht abgerufen hast, stehen die Daten von 2021 drin, aber die sind auch als solche gekennzeichnet. Es gibt ein I in einem Kreis, da

                    musst du nur mit dem Mauszeiger draufgehen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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