Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Werbungskosten in Anlage N

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Werbungskosten in Anlage N

    Im Rahmen der Prüfung meiner Steuererklärung. erhielt isch folgenden Hinweis : ( Siehe Screenshot) . Frage welche Ziffer oder Zeile ist hier gemeint um die "0" einzutragen ?
    Danke für eine Antwort !
    Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
    Diese Galerie hat 1 Bilder

    #2
    Du musst deine Werbungskosten zu laufenden Versorgungsbezügen als Summe in die Zeile 73 auf Seite 18 der Anlage N eintragen,

    auf den Seiten 9 bis 17 haben die nichts verloren. Da darf man nur Werbungskosten aus einer aktiven Tätigkeit erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für die Hilfestellung, denn das ist der erste Versuch auf ELSTER umzustellen. Ist es ok nur die Summe anzugeben ? In der bisher genutzten Software habe ich detailliert aufgeführt wie z.B. Porto, Soft- u. Hardware, etc.
      Mit freundlichen Grüßen

      Kommentar


        #4
        Auch ich hatte bei meiner Mutter in Anlage N bei Seite 15 eine Eintragung vorgenommen (Kontofuehrungsgebuehren) und bei der Steuerbrechnungen dieses Hinweis erhalten. Ich hatte mir nichts dabei gedacht, weil dort ja steht, dass die Eintragung den Werbungskosten der Versorgungsbezuegen zugeordnet wird und somit doch beruecksichtigt wird. Das man die Werbungskosten fuer Versorgungsbezuege auf Seite 18 in einer Summe eintragen soll, war mir bis jetzt nicht bekannt und hatte sich mir auch nicht erschlossen. Da ist der Hilfetext in Elster noch verbesserungsfaehig.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

        Kommentar


          #5
          In der bisher genutzten Software habe ich detailliert aufgeführt wie z.B. Porto, Soft- u. Hardware, etc.
          Ich weiß zwar nicht, wofür man als Versorgungsempfänger Hard- und Software braucht, aber in Zeile 73 der Anlage N lässt sich bei Mein ELSTER

          nur ein Summenwert erfassen. Bei mir stehen da Beiträge zu Berufsverbänden und anteilige Kontoführungsgebühren. Weitere Werbungskosten

          habe ich als Versorgungsempfänger objektiv betrachtet ja nicht.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Das man die Werbungskosten fuer Versorgungsbezuege auf Seite 18 in einer Summe eintragen soll, war mir bis jetzt nicht bekannt und hatte sich mir auch nicht erschlossen. Da ist der Hilfetext in Elster noch verbesserungsfaehig.
            Da magst du durchaus recht haben, aber immerhin steht auf der Gliederung auf der linken Seite am Beginn der Werbungskostenseiten der Zusatz:

            - ohne Beträge laut Zeile 73 bis 76 -- Da könnte man ja auch auf die Idee kommen, nachzusehen, was in die Zeilen 73 ff. gehört.


            WK_ohne_73-76.jpg
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Es ist ja auch nicht unbedingt selbsterklaerend, dass Werbungskosten fuer Versorgungsbezuege als "Sonderfaelle" gelten, oder? Aber vielleicht gelten ja Beamte steuerrechtlich immer als Sonderfaelle. Scherz ;-)

              Und ausserdem ist dieses staendige hin- und herspringen zwischen den Zeilen auch nicht sehr erfreulich - zumal da auch keine Seitennummern angegeben wird. Im Lesemodus: "Die Werbungskosten in den Zeilen x bis z ... laut Zeile 11 duerfen nicht in den Zeilen a bis k und s bis w enthalten sein". Da kommt richtig Freude auf!

              Man sollte bedenken, dass die meisten Menschen nur einmal im Jahr ins Elster-Programm gehen um ihre Steuererklaerung zu machen und haben daher nicht das Selbstverstaendnis zum Umgang mit dieser Anwendung. Zumal sich auch jeder Jahr einiges Positionen im Steuerrecht und somit auch in Elster aendert. Das seinerzeit erklaerte Ziel "Eine Steuererklaerung muss auf einem Bierdeckel passen" ist noch in weiter Ferne. ;-)

              grafik.png
              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

              Kommentar


                #8
                Dass die Formulare in Mein ELSTER nicht selbsterklärend sind, ist unbestritten. Ich habe mich bei Eintritt in den Ruhestand im Jahr 2014

                mit dem Thema befasst, damals allerdings noch mit ElsterFormular, wo das deutlich übersichtlicher war. Da ist man nämlich beim Scrollen

                am Schluss der Anlage N auf diese Zeilen gestoßen. Damals waren das die Zeilen 91 ff und die waren auch verständlich beschriftet.

                Seit 2015 trage ich dort eine Summe ein, wobei man sich die Erfassung bei weniger als 102,00 € Werbungskosten sparen kann.

                WK_Sonderfälle.jpg

                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  charlie24 bn ich noch eine Antwort schuldig: Ich habe in den vergangenen Jahren auch dort meine Arbeitsmittel eingetragen. Die Hard- und Software ist notwendig um z.B. ELSTER nutzen zu können. so kämm vor ca drei Jahren der Hinweise, dass ELSTER unter MAC nur noch mit einem neuen Betriebssystem, welches aber auf meinem 13 Jahre alten Mac nicht mehr installierbar war. So habe ich einen neuen MAC gekauft und der Eintrag dort wurde in den letzten Jahren vom Finanzamt akzeptiert. Ein Anruf dort hat mir heute morgen betätigt, dass ich die Arbeitsmittel unter Anlage N eintragen kann. Mit anderen Worten, man kämpft sich durch und die Einträge im Forum helfen. Danke.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Kommentar


                    #10
                    Die Hard- und Software ist notwendig um z.B. ELSTER nutzen zu können.
                    Dein Finanzamt scheint das ziemlich locker zu sehen. Da ich meine Einkommensteuererklärung auch auf Papier einreichen dürfte,

                    brauche ich dafür keinen Computer, jedenfalls nicht zwingend. Meine Versorgungsbezüge bekomme ich pünktlich überwiesen, dafür

                    muss ich nur ein Girokonto vorhalten.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo,

                      So habe ich einen neuen MAC gekauft
                      Es ist sehr unglaubwürdig, dass sich eine Privatperson nur für die Steuererklärung einen Computer kauft, noch dazu einen MAC.
                      Wenn ich der Sachbearbeiter wäre so würde ich einen Nachweis verlangen, dass dieser Rechner ausschließlich für die Steuererklärung benutzt wird und ansonsten das gesamte Jahr ungenutzt bleibt.

                      Vermutlich hat sich das aber niemand angesehen.

                      Dein Finanzamt scheint das ziemlich locker zu sehen. Da ich meine Einkommensteuererklärung auch auf Papier einreichen dürfte, brauche ich dafür keinen Computer, jedenfalls nicht zwingend.
                      Unabhängig davon dürften Kosten für die normale Einkommensteuererklärung (Lohn, Rente, Versorgungsbezüge) doch sowieso nicht absetzbar sein. Oder?
                      Steuerberatungskosten sind es in diesen Fällen ja schließlich auch nicht.

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                      Kommentar


                        #12
                        Unabhängig davon dürften Kosten für die normale Einkommensteuererklärung (Lohn, Rente, Versorgungsbezüge) doch sowieso nicht absetzbar sein. Oder?
                        Fremdkosten für die Ermittlung der Einkünfte kann man schon geltend machen. Die Finanzämter erkennen deshalb Aufwendungen für

                        kommerzielle Steuerprogramme durchaus an, wobei die Verwendung von Mein ELSTER selbst natürlich kostenlos ist.

                        Das Bundesfinanzministerium lässt es zu, dass Beiträge an Lohnsteuerhilfevereine, Aufwendungen für steuerliche Fachliteratur und Steuersoftware pauschal
                        mit 50 % den Betriebsausgaben oder Werbungskosten zugeordnet werden. Aus Vereinfachungsgründen sollen die Finanzämter eine Zuordnung von
                        gemischt veranlassten Steuerberatungskosten durch den Steuerbürger bis 100 € pro Jahr ohne Rückfragen akzeptieren.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X