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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen: Fehler

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    Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen: Fehler

    hallo,
    beim Ausfüllen erhalte ich diesen Fehler:

    >>>>>>>>
    1 - Angaben zur Person
    Fehler innerhalb der Seite
    Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:
    Bitte machen Sie Angaben in den Feldern 'Anrede', 'Name', 'Vorname', 'Geburtsdatum' und 'Religion'.
    Anrede
    Name
    Vorname
    Geburtsdatum
    Religion
    >>>>>>>>

    z.B. Name und Vorname wurden übernommen, aber ich kann diese überschreiben, löschen, nochmal eintippen, der Fehler bleibt.
    Getestet mit Firefox und MS Edge.
    Warum klappt das nicht?
    vg & danke

    #2
    Bitte einen Screenshot von der ausgefüllten Seite (mit veränderten Angaben) hochladen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      hallo Charlie24,
      s. Screenshot
      Angehängte Dateien

      Kommentar


        #4
        Du musst bei Religion eine Auswahl treffen, auf keine Angabe darf das nicht bleiben !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          danke jetzt klappts
          vg

          Kommentar


            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Du musst bei Religion eine Auswahl treffen, auf keine Angabe darf das nicht bleiben !
            Was bedeutet, wenn man keiner kirchensteuerpflichtigen Gemeinschaft zugehörig ist, die Auswahl "nicht kirchensteuerpflichtig" zu treffen ist.

            Kommentar

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