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  • Peter100
    Erfahrener Benutzer
    • 02.06.2023
    • 147

    #1

    Unverbindliche Einkommensteuer Anzeige

    Hallo zusammen,
    die unverbindliche Steuerberechnungsanzeige zeigt immer den gleichen Betrag, ob ich die Fahrtkosten nun angebe oder nicht.

    Was mache ich falsch?

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

    LG
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15394

    #2
    Da gibt's einige Möglichkeiten.

    entweder Du kriegst sowieso schon alles raus, oder Du erreichst den Werbungskostenpauschbetrag sowieso nicht, usw.

    Kommentar

    • Peter100
      Erfahrener Benutzer
      • 02.06.2023
      • 147

      #3
      Hallo zusammen,
      Vielen danke für Ihre Rückmeldung.

      Wie meinen Sie das, Du bekommst sowieso alles raus?

      Meint das, dass es gleich die Betriebseinnahmen mindert, dann müsste doch die Steuer sinken.

      Merkwürdig.

      Was übersehe ich?
      LG

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45997

        #4
        Seit wann gibt es denn bei einer EÜR eine Steuerberechnung ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • Peter100
          Erfahrener Benutzer
          • 02.06.2023
          • 147

          #5
          Hallo zusammen,
          danke für den Hinweis.

          Klar, kann sich in der Enkommenssteuer nicht auswirken.
          Ich habe es in die EÜR eingetragen .
          Zeile 84

          Warum wird es dann eingetragen, wenn es keine Auswirkungen hat?
          Muss ich es dann noch in die Einkommenssteuer setzen?
          Ggf. wo?

          Vielen Dank.

          LG

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          • multi
            Erfahrener Benutzer
            • 03.01.2018
            • 4281

            #6
            Zitat von Peter100 Beitrag anzeigen
            Klar, kann sich in der Enkommenssteuer nicht auswirken.
            Ich habe es in die EÜR eingetragen .
            Zeile 84

            Warum wird es dann eingetragen, wenn es keine Auswirkungen hat?
            Muss ich es dann noch in die Einkommenssteuer setzen?
            Du hast Kosten erklärt. Die ändern den Gewinn (bzw. Verlust).
            Der Gewinn bzw. Verlust wird händisch in die Einkommensteuererklärung übernommen (Anlage G oder S, je nachdem, was zutrifft) und wirkt sich somit natürlich auf die ESt aus.

            Ich halte es immer noch nicht für eine gute Idee, einen Steuerberater um Hilfe zu fragen.
            Zuletzt geändert von multi; 07.06.2023, 15:43.

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45997

              #7
              Muss ich es dann noch in die Einkommenssteuer setzen?
              In die Einkommensteuererklärung ist nur der Gewinn aus der EÜR einzutragen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              • Peter100
                Erfahrener Benutzer
                • 02.06.2023
                • 147

                #8
                Hallo zusammen,
                also wenn ich in der EÜR Fahrtkosten geltend mache wirkt sich das Gewinn mindernd aus.
                Dann wird der verminderte Gewinn automatisch in die Einkommensteuererklärung übernommen.
                Dann müsste doch der Steuerrechner eine verminderte Steuer ausweisen.

                Oder?

                LG

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                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45997

                  #9
                  Dann wird der verminderte Gewinn automatisch in die Einkommensteuererklärung übernommen.
                  In Mein ELSTER wird nichts automatisch übernommen, siehe Beitrag '#6 !
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  • Peter100
                    Erfahrener Benutzer
                    • 02.06.2023
                    • 147

                    #10
                    Hallo zusammen,
                    wenn ich in der EÜR Fahrtkosten geltend gemacht habe müssten sich die Betriebsausgaben erhöhen und damit der Gewinn vermindern.
                    Richtig?

                    Tut es aber nicht ob ich es einsprechen in

                    Zeile 88

                    eintrage oder nicht. Keine Veränderung in den Betriebsausgaben.

                    Vielen Dank.

                    LG

                    Kommentar

                    • L. E. Fant
                      Erfahrener Benutzer
                      • 20.09.2013
                      • 15394

                      #11
                      Wie schon mehrfach erwähnt, musst Du Deinen Gewinn in Zeile 4 der Anlage G oder S zur Einkommensteuererklärung eintragen.

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                      • Peter100
                        Erfahrener Benutzer
                        • 02.06.2023
                        • 147

                        #12
                        Hallo zusammen,
                        Vielen Dank.
                        Sie meinen den Gewinn vermindert um die Betriebsausgaben?
                        LG

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                        • multi
                          Erfahrener Benutzer
                          • 03.01.2018
                          • 4281

                          #13
                          Zitat von Peter100 Beitrag anzeigen
                          Sie meinen den Gewinn vermindert um die Betriebsausgaben?
                          Selbstverständlich meint er das nicht.

                          Tue dir bitte den Gefallen, lass die Finger von allem, was mit Buchführung und Steuern zu tun hat. Schneide das Stromkabel vom Rechner durch, zertrümmere den Monitor, ertränke Maus und Tastatur und lasse dir die Hände auf dem Rücken festbinden.

                          Kommentar

                          • Charlie24
                            Erfahrener Benutzer
                            • 14.03.2014
                            • 45997

                            #14
                            Auch wenn da Hopfen und Malz verloren ist, der Gewinn für die Zeile 4 der Anlage G oder S steht in Zeile 109 der EÜR.

                            Der Eintrag von KFZ-Kosten in Zeile 84 der EÜR mindert den Gewinn, in Zeile 88 steht die Summe der Betriebsausgaben.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar

                            • Peter100
                              Erfahrener Benutzer
                              • 02.06.2023
                              • 147

                              #15
                              Hallo zusammen,
                              gefunden geschafft. Vielen Dank.
                              LG

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