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Steuerrechner und Berechnung im fiktiven Bescheid (Berechnung) in Elster

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    Steuerrechner und Berechnung im fiktiven Bescheid (Berechnung) in Elster

    Hallo zusammen,
    warum weicht die unverbindlich Steuerberchnung 2022 (Entwurf) vom Wert der festzusetzenden Einkommensteuer Berechnung ( im Bescheid ) 2022 (Entwurf) voneinander ab.

    Sollte das nicht identisch sein?

    Was übersehe ich?

    LG

    #2
    Ich verstehe nicht, was du miteinander vergleichst.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo zusammen,
      einmal kann man in Elster auf Prüfen gehen und es wird angezeigt:

      Steuerberechnung (unverbindlich)
      Nachzahlung: Xxxxxxxx Euro

      Es weiteren dann in der Detaillierten Steuerberechnung unter

      festzusetzende Einkommensteuer

      Vielen Dank.

      LG

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        #4
        Was soll daran jetzt unterschiedlich sein ?

        Einmal wird nur die Summe Nachzahlung oder Erstattung angezeigt, einmal die komplette Steuerberechnung unter Einbeziehung

        von einbehaltener Lohnsteuer etc.. Der Wert in der rechten Spalte unter verbleibende Beträge ist mit der Vorschau identisch.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo zusammen,
          Vielen Dank.

          Leider nein die Zahl aus dem Steuerrechner taucht nicht mehr auf, auch nicht unter verbleibende Beträge.
          LG

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            #6
            Hallo,

            sorry, aber kannst du dich nicht mal etwas verständlicher ausrücken? Einmal sprichst du von unverbindlicher Berechnung, dann vom Entwurf, dann Steuerrechner, und oben sogar vom fiktiven Bescheid.
            Außerdem sind deine Sätze teilweise unverständlich, es fehlen mitunter entscheidende Wörter (bitte vorher korrekturlesen).

            Um welchen Betrag weichen die Ergebnisse denn voneinander ab? Kannst du die Differenz irgendwie zuordnen? (nur mal als Beispiel: wenn es genau 300 Euro wären, dann könnte es die Energiepauschale sein)

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              Hallo zusammen,
              einmal kann man in Elster auf Prüfen gehen und es wird angezeigt:

              Steuerberechnung (unverbindlich)
              Nachzahlung: Xxxxxxxx Euro

              Das Andere dann in der

              Detaillierten Steuerberechnung

              unter

              festzusetzende Einkommensteuer

              Vielen Dank.

              LG

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                #8
                Zitat von Peter100 Beitrag anzeigen
                Das Andere dann in der

                Detaillierten Steuerberechnung

                unter

                festzusetzende Einkommensteuer
                Es wurde dir bereits erklärt, dass dies nicht der passende Wert ist.

                Relevant ist die Tabelle am Anfang des PDF, Spalte Insgesamt.

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                  #9
                  Hallo zusammen,
                  auch dort keine Übereinstimmung.
                  LG

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                    #10
                    Ich glaube, ich sollte das Thema schließen. Entweder ist Peter100 in hohem Maße begriffsstutzig oder er ist ein Forentroll.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo zusammen,
                      gefunden.
                      Machmal sieht man(n) vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr.
                      Vielen Dank.
                      LG

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