Grundsteuererklärung für Erbengemeinschaft

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  • Markus F
    Neuer Benutzer
    • 08.06.2023
    • 3

    #1

    Grundsteuererklärung für Erbengemeinschaft

    Wir sind eine Erbengemeinschaft und ich muss für unsere Mutter, die 50% an der Erbengemeinschaft hält die Grundsteuererklärung erfassen. Eigentlich zu spät, aber mein erster Versuch ist in die Hose gegangen, trotz mehrmaliger Nachfrage beim zuständigen Finanzamt.

    Meine Frage:
    meine Mutter wird 95, hat weder einen PC noch ein Smartphone, kann gar nicht mit modernen Instrumenten umgehen. Kann ich nun für sie im Elster ein Benutzerkonto eröffnen, mit meiner Mailadresse aber ihrer SteuerID und ihrer Adresse? Wie muss ich vorgehen?

    Besten Dank im voraus
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #2
    Wie muss ich vorgehen?
    Hast du selbst ein Konto bei Mein ELSTER ? Wenn ja, dann gibst du die Erklärung darüber ab.

    Welches Bundesland ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Markus F
      Neuer Benutzer
      • 08.06.2023
      • 3

      #3
      Ja ich habe selbst ein Konto bei der Elster (Land Baden-Württemberg), und ich habe soeben die Erfassung über mein Account abgeschlossen. Sind noch ein paar Punkte offen (Flurstück etc) aber es sieht im Moment ganz manierlich aus.

      Ist einfacher gegangen als ich gedacht habe. Gefällt mir, die Elster
      Vielen Dank für Deine Reaktion/Antwort
      Machs gut!

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45933

        #4
        Ist einfacher gegangen als ich gedacht habe.
        Ist bei Baden-Württemberg auch nicht dramatisch, die wollen ja bei Wohnhäusern noch nicht mal die Wohnflächen wissen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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