Hallo zusammen, ein Arbeitszimmer kann man doch steuerlich gelten machen? Seit Juni 2022 habe ich nun vom Arbeitgeber aus einen festen Telearbeitsplatz (mit Möbeln vom Arbeitgeber), den ich 3x die Wo nutze. Kann man dies irgendwie anteilig eintragen (war ja nicht das ganze Jahr). Muss man hier etwas beachten? Danke im Voraus für eure Antworten.
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Keine Ankündigung bisher.
Arbeitszimmer seit Mitte des Jahres 2022
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Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenWenn die Voraussetzungen für die Nutzung eines Arbeitszimmers erfüllt sind, dann kann das geltend gemacht werden. Andernfalls greift wahrscheinlich die Homeoffice-Pauschale.
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.. d. h. man kann hier dann die bis zu 120 Tage Homeoffice nicht mehr eingeben?
wobei für den Zeitraum bis Ende Mai theoretisch die Homeoffice-Pauschale denkbar wäre.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenEntweder häusliches Arbeitszimmer oder Homeoffice-Pauschale. Beides nebeneinander darf das Finanzamt nicht akzeptieren,
wobei für den Zeitraum bis Ende Mai theoretisch die Homeoffice-Pauschale denkbar wäre.
Danke für die Infos. Wie ich zwischenzeitlich rausfand, hat das Arbeitszimmer ja sehr viele Auflagen. Da darf kaum was Privates drinstehen. (wer hat denn ein Zimmer für nur einen Schreibtisch (derzeit hat man ja kaum doch Dokumente abzulegen, alles papierlos...) und man muss 90% drin arbeiten... und darf ggf. keinen Arbeitsplatz in der Firma haben... Das ist dann nat sehr einschränkend... Aber Danke für die ganzen Antworten!
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