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Tod / Witwensplitting im Jahr nach dem Tod

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    Tod / Witwensplitting im Jahr nach dem Tod

    Hallo Gemeinde,

    ich habe an euch mal folgende Frage, da ich an der Umsetzung verzweifele.

    Mein Vater ist 2021 verstorben. In der EKST Erklärung 2021 (das Todesjahr) habe ich alles so ausgefüllt wie auch die Jahre vorher.
    Für das Folgejahr (2022), also das Jahr nach dem Tod, weiss ich nun nicht so recht weiter. Die Vorraussetzungen des Wittwen/Gnaden-Splittings sind erfüllt.

    Vorab: Ich nutze für die EKST 2022 noch das Konto des verstorbenen Vaters, wo meine Mutter als Ehefrau eingetragen ist.

    Muss ich in der ELSTER Webanwendung nun den Harken bei Zusammenveranlagung heraus nehmen und KEINEN Harken bei Einzelveranlagung machen?
    Muss das Witwensplitting irgendwo vermerkt werden (unter Hauptvordruck Allgemein/Steuerpfl. Person (18) ist "Verwittwet seit" natürlich eingetragen)?
    Oder bleibt für 2022 der Harken für die Zusammenveranlagung noch weiter erhalten?

    Für die EKST 2023 würde ich dann ein neues ELSTER Konto für meine Mutter/Witwe anlegen und die Steuer dort erledigen.


    Passt das so, oder bin ich da auf dem Holzweg :-o ?

    Dank euch

    #2
    Du musst deine Mutter als steuerpflichtige Person an erster Stelle erfassen, dein Vater darf in der Erklärung deiner Mutter für 2022

    nicht mehr vorkommen. Die Angaben zur Veranlagungsart entfallen, das Datum bei verwitwet seit ist für das Gnadensplitting ausreichend.

    Von einer Datenübernahme aus dem Vorjahr rate ich ab, da muss zu viel nachgearbeitet werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die schnelle Antwort.
      Also am Besten gleich ein neues Konto für meine Mutter anlegen und dann alles so händisch eintragen.
      Muss dann bei Einzelveranlagung ein Harken gemacht werden, oder nicht?

      Gruß

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        #4
        Was ein Harken sein soll weiß man sowieso nicht. Aber auch ein Haken wird bei Einzelveranlagung natürlich nicht gemacht. Das ist nur bei Ehepaaren möglich.

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          #5
          Also am Besten gleich ein neues Konto für meine Mutter anlegen und dann alles so händisch eintragen.
          Das ist sicher nicht ungeschickt, wobei der Bescheinigungsabruf genutzt werden sollte, der erspart dir einen Teil der manuellen Erfassung.

          Deiner Mutter wird nach meiner Erfahrung eine neue Steuernummer zugeteilt. Keine Angaben zur Veranlagungsart, das steht doch schon im Beitrag '#2 !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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