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Eingaben in Elster für Betriebsrente und Krankenkasse

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    Eingaben in Elster für Betriebsrente und Krankenkasse

    Habe von meiner Betriebsrente eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung bekommen ohne eTin. Wo muss ich die bei Elster eingeben. Des weiteren habe ich von der Krankenkasse eine Bescheinigung für gezahlte Beiträge für eine einmalige Auszahlung anstatt monatliche Rente der Pensionskasse bekommen auch da finde ich keine Möglichkeit das in Elster einzugeben.
    Hoffe auf Hilfe
    Gruß Gerd

    #2
    Habe von meiner Betriebsrente eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung bekommen
    Die Betriebsrente selbst ist in der Anlage N zu erfassen, Beiträge zur KV und PV in der Anlage Vorsorgeaufwand.

    Des weiteren habe ich von der Krankenkasse eine Bescheinigung für gezahlte Beiträge für eine einmalige Auszahlung anstatt monatliche Rente der Pensionskasse bekommen auch da finde ich keine Möglichkeit das in Elster einzugeben.
    Diese Beiträge gehören in die Zeilen 16 und 18 der Anlage Vorsorgeaufwand.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die Superschnelle Antwort. Habe es soweit gefunden ,aber was mach ich mit der KV PV bin erst sei 7/22 Rentner und habe deshalb noch eine Lohnsteuerbescheinigung vom ArbeitgeberUnd hier schon einen Betrag eingetragen
      • Anlage Vorsorgeaufwand
      • Sie befinden sich hier:2 - Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
      • Rechne ich ihn einfach dazu.
      • Vielen Dank nochmal

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        #4
        Rechne ich ihn einfach dazu.
        Wenn du die Beiträge manuell erfasst, musst du die Werte für die Anlage Vorsorgeaufwand extern addieren (Zeilen 11 und 13). Da mit der Betriebsrente

        kein Anspruch auf Krankengeld mehr versichert ist, muss der KV-Beitrag dafür in Zeile 12 wiederholt werden. Du kannst auch den Bescheinigungsabruf

        nutzen, der addiert automatisch. Starten kannst du den über den Aktionsbutton mit den 3 Punkten auf der linken Seite unten. Die Zeile 12 wird dir der

        möglicherweise nicht ausfüllen. Genau weiß ich das nicht, da ich privat versichert bin. Die Zeilen 16 und 18 sollten automatisch befüllt werden.

        Abruf_2021_1.jpg Abruf_2021_2.jpg

        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Vielen Dank nochmal hat super geklappt manuell. Habe aber noch eine Frage muß ich Bescheinigungen abrufen,oder wird das vom Finanzamt automatisch gemacht.Auf machen Belegen steht brauchen nicht angegeben werden.
          Gruß Gerd

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            #6
            Zitat von gerdroessner58@gmail.com Beitrag anzeigen
            VielenHabe aber noch eine Frage muß ich Bescheinigungen abrufen,oder wird das vom Finanzamt automatisch gemacht.Auf machen Belegen steht brauchen nicht angegeben werden.
            Das betrifft die Papierformulare, wo an einigen Stellen steht, dass man sich das Ausfüllen sparen kann.

            Bei der elektronischen Erklärung tut man gut daran, komplett (per Hand oder per Abruf) auszufüllen. Alleine schon, damit die Steuerberechnung stimmt.

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              #7
              Okay dann steh ich wieder vor dem Problem wo wird die einmalige Auszahlung der Pensionskasse eingetragen.
              Gruß Gerd

              Kommentar


                #8
                Zitat von gerdroessner58@gmail.com Beitrag anzeigen
                dann steh ich wieder vor dem Problem wo wird die einmalige Auszahlung der Pensionskasse eingetragen.
                Ich dachte, du hast eine LStB? Dann wäre die Anlage N passend? Und was spricht nun gegen den Abruf, dann siehst du doch, wo es landet?

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                  #9
                  ... wo wird die einmalige Auszahlung der Pensionskasse eingetragen.
                  Wahrscheinlich in die Anlage R-AV / bAV, aber das erledigt der Bescheinigungsabruf ebenfalls. Deshalb sollte man den immer nutzen,

                  auch wenn man weiß, wie es manuell geht. Fehler macht der nur beim Eintrag von Kirchensteuern in die Anlage Sonderausgaben. Das

                  betrifft aber von Jahr zu Jahr weniger Steuerpflichtige.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Okay versuche es morgen mal muß ich den die manuell eigegebenen Sachen wieder löschen oder Überschreibt er die
                    Gruß Gerd

                    Kommentar


                      #11
                      ...muß ich den die manuell eigegebenen Sachen wieder löschen oder Überschreibt er die
                      Die werden überschrieben, alle aus dem Bescheinigungsabruf übernommenen Daten werden als solche gekennzeichnet.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Hallo habe es mit dem Abruf nicht gefunden habe nach Recherche aber festgestellt das man sich dafür extra registrieren muß.Spricht was dagegen Einkommensteuerantrag so zu absenden.Habe soweit alles eingetragen.
                        Nochmals Danke

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                          #13
                          Natürlich kannst Du die Erklärung auch selber ausfüllen und abschicken.

                          Kommentar


                            #14
                            Okay Danke

                            Kommentar


                              #15
                              Hallo habe es mit dem Abruf nicht gefunden habe nach Recherche aber festgestellt das man sich dafür extra registrieren muß.
                              Mit dem passenden Zertifikat ist das aber kein Problem und bei Rentenbezug generell zu empfehlen.

                              Die Registrierung muss unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten erfolgen.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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