Hallo zusammen,
wie ich erst jetzt festgestellt habe, hätte ich meine Ausgleichszahlungen in die Rentenversicherung (zur Minderung der Abzüge bei früherem Renteneintritt) steuerlich absetzen können. Das Problem ist, dass ich diese Sonderzahlungen schon Ende 2020 geleistet habe und damals nicht in der Steuererklärung als Altersvorsorgebeitrag als "Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherung" eingetragen habe.
Gibt es eine Möglichkeit, diese nicht unerhebliche Einmalzahlung nachträglich noch geltend zu machen, also die Steuererklärung für 2020 noch zu korrigieren? Oder fällt das in die Kategorie "Dumm gelaufen". Seitens der Rentenversicherung gab es leider keinen Hinweis und so hab ich den Eintrag glatt vergessen. Es gab übrigens auch keinen elektronischen Bescheid, den ich hätte abrufen können und der zu einem automatischen Eintrag geführt hätte.
Gruß
Hagrid
wie ich erst jetzt festgestellt habe, hätte ich meine Ausgleichszahlungen in die Rentenversicherung (zur Minderung der Abzüge bei früherem Renteneintritt) steuerlich absetzen können. Das Problem ist, dass ich diese Sonderzahlungen schon Ende 2020 geleistet habe und damals nicht in der Steuererklärung als Altersvorsorgebeitrag als "Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherung" eingetragen habe.
Gibt es eine Möglichkeit, diese nicht unerhebliche Einmalzahlung nachträglich noch geltend zu machen, also die Steuererklärung für 2020 noch zu korrigieren? Oder fällt das in die Kategorie "Dumm gelaufen". Seitens der Rentenversicherung gab es leider keinen Hinweis und so hab ich den Eintrag glatt vergessen. Es gab übrigens auch keinen elektronischen Bescheid, den ich hätte abrufen können und der zu einem automatischen Eintrag geführt hätte.
Gruß
Hagrid
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