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    Widerspruch

    Hallo zusammen,
    Einen guten Abend wünsche ich.

    Ich stelle fest, dass in 2021 nicht der volle Beitrag zum Berufsverband abgesetzt wurde und z.B. das Schmutzwasser wurde in Sachen V u.V. wohl vergessen in die EÜR einzutragen.

    Macht es Sinn Widerspruch einzulegen. Der Bescheid ist vom 30.05.2023

    Wenn „Ja“, wie und wo?

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    L.G.

    #2
    Es heißt nicht "Widerspruch" sondern "Einspruch" und wird bei Elster als eigenes Formular angeboten. Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat - der ist noch nicht vorbei. Das Einspruchsverfahren ist gebührenfrei.

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      #3
      Guten Morgen,
      danke für Ihre Rückmeldung.

      Macht das Sinn wegen dieser „Kleinigkeiten“ einen Einspruch einzulegen?

      Würde ich ggf. es im Einspruchformular so schreiben.

      “Bitte noch um Berücksichtigung der vergessenen….“

      LG

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        #4
        Zitat von Peter100 Beitrag anzeigen
        ......
        Macht das Sinn wegen dieser Kleinigkeiten einen Einspruch einzulegen?.....
        Hallo Peter100,

        das musst du selber entscheiden, kannst ja mal ausrechen wie hoch die steuerliche Auswirkung ist mit einer Proberechnung nach Datenübernahme in ein neues Formular.
        Und wie schon erwähnt kostet auch nichts.
        Tschüß

        Kommentar


          #5
          Hallo zusammen,
          Danke für Ihre Rückmeldung.

          Ich meine ist es üblich, weil vergessen wurde den vollen Betrag anzugeben einen Einspruch einzulegen.

          Oder ist es dann normal, dass es abgelegt wird?

          LG

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            #6
            Hier findest du Infos:

            https://www.buhl.de/steuer/ratgeber/...glich-angeben/

            Kommentar


              #7
              Hallo zusammen,
              Vielen Dank.

              Möglichkeit: Antrag auf schlichte Änderung

              Das hört sich gut an.

              Gibt es dafür auch ein Formular?

              LG

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                #8
                Nein, Du müsstest dann die Sonstige Nachricht an das Finanzamt verwenden.

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                  #9
                  Hallo zusammen,
                  Danke.
                  LG

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo,

                    Ich meine ist es üblich, weil vergessen wurde den vollen Betrag anzugeben einen Einspruch einzulegen.

                    Oder ist es dann normal, dass es abgelegt wird?
                    Dazu mal was grundsätzliches: Einspruch kann man immer einlegen, egal aus welchem Grund (auch wegen schlechtem Wetter), und auch unabhängig davon auf welcher Seite der Fehler lag.

                    Die Erklärung wird dann entsprechend neu geprüft, so als ob die geänderten Angaben direkt vorgelegen hätten (da das Wetter keine Auswirkungen auf die Steuer hat würde mein scherzhaftes Beispiel dann natürlich auch nichts ändern).

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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