Seit Jahren nutze ich ELSTER - früher ELSTER-Formular, jetzt "Mein Elster". Bislang war ich recht zufrieden. Der Bescheid über Einkommensteuer 2022 hat mich allerdings unangenehm überrascht. Entgegen meiner Erwartung muss ich etwas nachzahlen.
Grund:
Meine "Riester-Rente" ist in der abgegebenen Erklärung nicht zu finden. - Wieso nicht?
Sie ist als Bescheinigung vorhanden - auch sichtbar als PDF-Datei im ZIP-Archiv der heruntergeladenen Bescheinigungen. Und selbstverständlich habe ich ALLE meine Bescheinigungen in das Formular eingefüllt.
Komischerweise wurde diese eine Bescheinigung im Gegensatz zu allen anderen Bescheinigungen nicht übernommen. In der abgesandten Erklärung existiert für mich selbst gar keine Anlage R-AV/bAV. - Wieso? - Für 2021 war sie vorhanden und das Formular für 2022 wurde durch Kopieren und Einfüllen aller Bescheinigungen erzeugt.
Bei meiner Ehefrau (gemeinsame Veranlagung) lief alles völlig problemlos. Ihre Anlage R-AV/bAV und alle anderen Anlagen wurde korrekt aus den Bescheinigungen befüllt.
Gelöscht habe ich meine Anlage R-AV/bAV sicher nicht. Das wäre völlig sinnlos gewesen.
Wieso fehlte die Anlage R-AV/bAV und damit die Angabe der Einkünfte aus meiner Riester-Rente in der abgesandten Steuererklärung? - Das verstehe ich nicht.
Natürlich ist kein Unglück passiert. Das Finanzamt hat die Riester-Rente berücksichtigt und verlangt folgerichtig eine Nachzahlung. Das ist vollkommen korrekt, aber für mich ärgerlich, weil es überraschend kommt und weil meine Steuererklärung unabsichtlich "falsch" war.
Kann ich mich nicht darauf verlassen, dass vorhandene Bescheinigungen vollständig eingefüllt werden?
Grund:
Meine "Riester-Rente" ist in der abgegebenen Erklärung nicht zu finden. - Wieso nicht?
Sie ist als Bescheinigung vorhanden - auch sichtbar als PDF-Datei im ZIP-Archiv der heruntergeladenen Bescheinigungen. Und selbstverständlich habe ich ALLE meine Bescheinigungen in das Formular eingefüllt.
Komischerweise wurde diese eine Bescheinigung im Gegensatz zu allen anderen Bescheinigungen nicht übernommen. In der abgesandten Erklärung existiert für mich selbst gar keine Anlage R-AV/bAV. - Wieso? - Für 2021 war sie vorhanden und das Formular für 2022 wurde durch Kopieren und Einfüllen aller Bescheinigungen erzeugt.
Bei meiner Ehefrau (gemeinsame Veranlagung) lief alles völlig problemlos. Ihre Anlage R-AV/bAV und alle anderen Anlagen wurde korrekt aus den Bescheinigungen befüllt.
Gelöscht habe ich meine Anlage R-AV/bAV sicher nicht. Das wäre völlig sinnlos gewesen.
Wieso fehlte die Anlage R-AV/bAV und damit die Angabe der Einkünfte aus meiner Riester-Rente in der abgesandten Steuererklärung? - Das verstehe ich nicht.
Natürlich ist kein Unglück passiert. Das Finanzamt hat die Riester-Rente berücksichtigt und verlangt folgerichtig eine Nachzahlung. Das ist vollkommen korrekt, aber für mich ärgerlich, weil es überraschend kommt und weil meine Steuererklärung unabsichtlich "falsch" war.
Kann ich mich nicht darauf verlassen, dass vorhandene Bescheinigungen vollständig eingefüllt werden?
Kommentar