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Mein Elster - Bescheinigung nicht übernommen

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    Mein Elster - Bescheinigung nicht übernommen

    Seit Jahren nutze ich ELSTER - früher ELSTER-Formular, jetzt "Mein Elster". Bislang war ich recht zufrieden. Der Bescheid über Einkommensteuer 2022 hat mich allerdings unangenehm überrascht. Entgegen meiner Erwartung muss ich etwas nachzahlen.
    Grund:
    Meine "Riester-Rente" ist in der abgegebenen Erklärung nicht zu finden. - Wieso nicht?
    Sie ist als Bescheinigung vorhanden - auch sichtbar als PDF-Datei im ZIP-Archiv der heruntergeladenen Bescheinigungen. Und selbstverständlich habe ich ALLE meine Bescheinigungen in das Formular eingefüllt.
    Komischerweise wurde diese eine Bescheinigung im Gegensatz zu allen anderen Bescheinigungen nicht übernommen. In der abgesandten Erklärung existiert für mich selbst gar keine Anlage R-AV/bAV. - Wieso? - Für 2021 war sie vorhanden und das Formular für 2022 wurde durch Kopieren und Einfüllen aller Bescheinigungen erzeugt.
    Bei meiner Ehefrau (gemeinsame Veranlagung) lief alles völlig problemlos. Ihre Anlage R-AV/bAV und alle anderen Anlagen wurde korrekt aus den Bescheinigungen befüllt.
    Gelöscht habe ich meine Anlage R-AV/bAV sicher nicht. Das wäre völlig sinnlos gewesen.
    Wieso fehlte die Anlage R-AV/bAV und damit die Angabe der Einkünfte aus meiner Riester-Rente in der abgesandten Steuererklärung? - Das verstehe ich nicht.
    Natürlich ist kein Unglück passiert. Das Finanzamt hat die Riester-Rente berücksichtigt und verlangt folgerichtig eine Nachzahlung. Das ist vollkommen korrekt, aber für mich ärgerlich, weil es überraschend kommt und weil meine Steuererklärung unabsichtlich "falsch" war.
    Kann ich mich nicht darauf verlassen, dass vorhandene Bescheinigungen vollständig eingefüllt werden?

    #2
    Hast Du die Anlage AV verwendet oder nicht ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Es geht nicht um Beiträge, sondern um Rentenbezug. Letztlich muss man selbst vor Abgabe kontrollieren, ob alles dabei ist, Bescheinigungsabruf oder nicht. Verantwortlich ist nur einer.

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        #4
        ... das war mir bislang nicht klar.
        In Zukunft werde ich das tun.
        ALLES AUSDRUCKEN, alle Abgaben vergleichen und mit dem Stift alle kontrollierten Punkte abhaken.
        Genau so habe ich mir Digitalisierung vorgestellt.

        Aber es ist kein Problem. Als Ruheständler habe ich Zeit dafür.

        Danke für die Antwort.

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          #5
          ALLES AUSDRUCKEN, alle Abgaben vergleichen und mit dem Stift alle kontrollierten Punkte abhaken.
          Kontrollieren, ob alle erwarteten Bescheinigungen vorhanden sind, ist wichtig, ausdrucken finde ich überflüssig.

          Dass eine aus dem Vorjahr übernommene Anlage R-AV / bAV einfach aus der Erklärung verschwindet, halte ich für unwahrscheinlich.

          Dass die Daten für meine Riesterrente erst im Juni übermittelt wurden, habe ich aber schon erlebt. Ich habe in dem Jahr die Werte

          manuell erfasst, dass ist ja bei 100% steuerpflichtigen Einnahmen auch nicht schwierig.

          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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