Hallo zusammen,
gibt es pauschale Werbungskosten Ggf. von 366 Euro für
„vollabzugsfähige Erhaltungsaufwendungen, die direkt zugeordnet werden können“?
Gehört sie in die Zeile 40 AnlageV
Vielen Dank.
LG
gibt es pauschale Werbungskosten Ggf. von 366 Euro für
„vollabzugsfähige Erhaltungsaufwendungen, die direkt zugeordnet werden können“?
Gehört sie in die Zeile 40 AnlageV
Vielen Dank.
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