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    Ergebnisübertragung

    Hallo zusammen,
    warum wird das Ergebnis (Gewinn) aus der EÜR nicht automatisch in die in die Anlage S übertragen.
    Hingegen das Ergebnis aus der Anlage V schon automatisch in die Steuerberechnung einbezogen?

    Vielen Dank.

    LG

    #2
    Weil die EÜR eine eigenständige Gewinnermittlung (nicht nur für Einkommensteuer, sondern auch für Feststellungen) ist, die schon immer gesondert zu übermitteln war (ggf. auch unter einer eigenen Steuernummer) während die Anlage V wie N, G, S oder R ein unselbständiger Teil der Einkommensteuererklärung ist.

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      #3
      Hallo zusammen,
      Vielen Dank.
      Interessant.
      Also V überträgt und ist doch auch unselbständig.
      Oder was übersehe ich?
      LG

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        #4
        Zitat von Peter100 Beitrag anzeigen
        ....
        Also V überträgt und ist doch auch unselbständig......
        Hallo Peter100,

        nein die Anlage V wählst du doch im Formular Einkommenssteuererklärung aus.
        Die EÜR ist ein eigenständiges Formular.

        Tschüß

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          #5
          Vielleicht ist es inzwischen schon nicht mehr konsequent, es ist aber halt historisch so gewachsen. Am Anfang der elektronischen Steuererklärung war man von einer elektronischen Gewinnermittlung weit entfernt und hat nur die Papierformulare abgebildet. Dann kamen EÜR und E-Bilanz hinzu. Diese können sowohl für Feststellungen, Körperschaftsteuer- und Einkommensteuererklärung gelten und sind daher eigenständig. Ansonsten müssten sie jeweils in die drei genannten Erklärungen hineinprogramiiert werden, was es nicht einfacher machen würde.

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            #6
            Hallo zusammen,
            interessante Zusammenhänge.
            Weil geschrieben wurde

            “während die Anlage V wie N, G,
            S oder R ein unselbständiger Teil der Einkommensteuererklärung ist“.

            LG

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              #7
              Der Unterschied zwischen eigenständig und unselbständig ist dir aber schon klar?

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                #8
                Meine kommerzielle Software überträgt S oder G. Also machbar wäre das.

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                  #9
                  Meine kommerzielle Software überträgt S oder G.
                  Das macht Mein ELSTER auch, es geht um die die Übertragung in die Anlagen S oder G. Das können bisher nur kommerzielle Programme.

                  Auch dort wird aber die EÜR selbst gesondert an das Finanzamt übertragen und nicht als Anlage zur Einkommensteuererklärung.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10

                    "Meine kommerzielle Software überträgt S oder G". Also machbar wäre das.

                    OK, hätte schreiben sollen: ....überträgt in Anlage S oder G.

                    Kommentar


                      #11
                      Meine kommerzielle Software weiß - so wie Mein Elster - auch nicht, welche Datei die richtige EÜR enthält. Man muss deshalb in der Einkommensteuererklärung einen Import durchführen. Wie kann das bei anderen Programmen funktionieren? Erlauben die die Erstellung nur einer einzigen EÜR? Oder wird die EÜR behandelt wie andere Anlagen auch?

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                        #12
                        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                        Meine kommerzielle Software weiß - so wie Mein Elster - auch nicht, welche Datei die richtige EÜR enthält.
                        Mein Elster weiß bei der Datenübernahme aus dem Vorjahr auch nicht, aus welcher alten Übermittlung übernommen werden soll. Also fragt es. Analog könnte es bei einem imaginären Knopf zur Übernahme aus einer EÜR nach G oder S auch fragen aus welcher. Aber es müsste spezifiziert werden (Übernahme nur aus Übermittlungen oder auch aus Entwürfen, falls letzteres, werden die Daten einmal übernommen und bleiben dann statisch oder ändern sie sich statisch mit dem Entwurf mit?), umgesetzt und getestet werden. Das gibt es nicht zum Nulltarif.

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                          #13
                          Das Gewinnermittlung Modul erzeugt ohne mein zutun die Anlage EÜR und die Umsatzsteuererklärung.

                          In der Einkommensteuererklärung wurde ein Gewerbebetrieb angelegt ( Anlage G).

                          Buche ich in der Gewinnermittlung, sagen wir mal Gewinn 1000 €, wird beim starten der Einkommensteuererklärung die Anlage G sofort automatisch auf 1000 € aktualisiert.

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                            #14
                            Hallo zusammen,
                            vielen Dank.
                            Gibt es schön Überlegungen Elster weiter zu entwickeln? Werden wohl auch Bedürfnisse Selbständiger berücksichtigt? Z. B. Kategorienbildung in der Belegerfassung.
                            Vielen Dank.
                            LG

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                              #15
                              Zitat von Peter100 Beitrag anzeigen
                              Gibt es schön Überlegungen Elster weiter zu entwickeln?
                              Das wissen wir nicht, da dies bekanntlich ein reines Anwenderforum ist. Aber Elster dient der elektronischen Abgabe von Erklärungen. Der Selbständige, der davon Buchführung Funktionen erwartet, liegt falsch. Abgesehen davon, dass die Elster-Belegcloud Kategorisierung unterstützt.

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