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Anlage Kind - Kinderbtereuungskosten

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    Anlage Kind - Kinderbtereuungskosten

    Guten Morgen zusammen,

    ich mache gerade zum ersten Mal selbst meine Steuererklärung und stolpere gerade über die Anlage Kind bzw. habe da eine Rückfrage und bin etwas unsicher.

    Kurz vorab: ich bin verheiratet, wir werden aber nicht zusammen veranlagt.

    Ich möchte die Betreuungskosten meines Kindes geltend machen. Im Hinweis der vorläufigen Steuerberechnung steht:

    Anlage Kind: Sie haben in der Anlage Kind Gesamtaufwendungen für Kinderbetreuungskosten erklärt. Bei nicht zusammenveranlagten Elternteilen kann der Abzugsbetrag nur anteilig gewährt werden, eine Steuerberechnung ist derzeit leider nicht möglich.

    Kinderbetreuungskosten konnten nicht berücksichtigt werden. Bei dem Abzug von Kinderbetreuungskosten bei einem Kind wurde der steuerfreie Ersatz nicht maschinell berücksichtigt. Für Berechnungszwecke können Sie den Wert direkt von den Aufwendungen abziehen und dies Ihrem Finanzamt vermerken.

    Sorry, aber ich verstehe es nicht so ganz :-|

    Ich habe bei berücksichtigungsfähige Gesamtaufwendungen der Eltern den Gesamtbetrag angegeben und bei Steuerfreier Ersatz (zum Beispiel vom Arbeitgeber), Erstattungen den Betrag angegeben, welcher übrig bleibt nach Abzug des Zuschuss meines AG. Bei Ich habe Kinderbetreuungskosten in folgender Höhe getragen den Betrag eingegeben, welchen ich gezahlt habe, nämlich den vollen Betrag nach Abzug des Zuschuss meines AG, ich habe also die Betreuungskosten alleine getragen.


    Was bedeutet:
    Aufteilung des Höchstbetrages für die Kinderbetreuung

    Zeile 82
    Laut übereinstimmendem Antrag ist für das Kind der Höchstbetrag für die Kinderbetreuung in einem anderen Verhältnis als je zur Hälfte aufzuteilen. Der bei mir zu berücksichtigende Anteil beträgt (in Prozent):

    Muss ich hier 100% eintragen?

    Danke, wenn Ihr Licht ins dunkle bringt

    Viele Grüße
    Carina







    #2
    Die Vorfrage sollte sicher sein, ob / warum keine Zusammenveranlagung erfolgt, da dies üblicherweise, wenn auch nicht immer- steuerlich günstiger ist.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      In unserem Fall ist dies geklärt. Für uns ist es so besser.

      Kommentar


        #4
        Zitat von Itsonlyme.carina Beitrag anzeigen
        Ich habe bei berücksichtigungsfähige Gesamtaufwendungen der Eltern den Gesamtbetrag angegeben und bei Steuerfreier Ersatz (zum Beispiel vom Arbeitgeber), Erstattungen den Betrag angegeben, welcher übrig bleibt nach Abzug des Zuschuss meines AG.
        Nach Deinem Text kann es eigentlich so nicht richtig sein: Der steuerfreie Ersatz ist nicht der verbleibende Rest. Doch in Zeile 77 steht missverständlicherweise: "berücksichtigungsfähige Gesamtaufwendungen der Eltern" und das wären ja wieder die Beträge aus Zeile 76, was so wohl nicht sein kann. Ich kann nur vermuten, dass hier nur der Zuschussbetrag einzutragen ist.
        Zitat von Itsonlyme.carina Beitrag anzeigen
        Bei Ich habe Kinderbetreuungskosten in folgender Höhe getragen den Betrag eingegeben, welchen ich gezahlt habe, nämlich den vollen Betrag nach Abzug des Zuschuss meines AG, ich habe also die Betreuungskosten alleine getragen.
        So würde ich es auch sehen und hoffen, dass die Progammplaner genauso gedacht haben.

        Zitat von Itsonlyme.carina Beitrag anzeigen
        I
        Was bedeutet:
        Aufteilung des Höchstbetrages für die Kinderbetreuung

        Zeile 82
        Laut übereinstimmendem Antrag ist für das Kind der Höchstbetrag für die Kinderbetreuung in einem anderen Verhältnis als je zur Hälfte aufzuteilen. Der bei mir zu berücksichtigende Anteil beträgt (in Prozent):

        Muss ich hier 100% eintragen?
        Ja.

        Im Übrigen kannst Du auch testweise dieses und jenes eingeben.

        Für mich sind die Vorgaben zur Eingabe leider auch etwas wirr. Da vermisse ich Benutzerfreundlichkeit.

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