Guten Morgen zusammen,
ich mache gerade zum ersten Mal selbst meine Steuererklärung und stolpere gerade über die Anlage Kind bzw. habe da eine Rückfrage und bin etwas unsicher.
Kurz vorab: ich bin verheiratet, wir werden aber nicht zusammen veranlagt.
Ich möchte die Betreuungskosten meines Kindes geltend machen. Im Hinweis der vorläufigen Steuerberechnung steht:
Anlage Kind: Sie haben in der Anlage Kind Gesamtaufwendungen für Kinderbetreuungskosten erklärt. Bei nicht zusammenveranlagten Elternteilen kann der Abzugsbetrag nur anteilig gewährt werden, eine Steuerberechnung ist derzeit leider nicht möglich.
Kinderbetreuungskosten konnten nicht berücksichtigt werden. Bei dem Abzug von Kinderbetreuungskosten bei einem Kind wurde der steuerfreie Ersatz nicht maschinell berücksichtigt. Für Berechnungszwecke können Sie den Wert direkt von den Aufwendungen abziehen und dies Ihrem Finanzamt vermerken.
Sorry, aber ich verstehe es nicht so ganz :-|
Ich habe bei berücksichtigungsfähige Gesamtaufwendungen der Eltern den Gesamtbetrag angegeben und bei Steuerfreier Ersatz (zum Beispiel vom Arbeitgeber), Erstattungen den Betrag angegeben, welcher übrig bleibt nach Abzug des Zuschuss meines AG. Bei Ich habe Kinderbetreuungskosten in folgender Höhe getragen den Betrag eingegeben, welchen ich gezahlt habe, nämlich den vollen Betrag nach Abzug des Zuschuss meines AG, ich habe also die Betreuungskosten alleine getragen.
Was bedeutet:
Aufteilung des Höchstbetrages für die Kinderbetreuung
Zeile 82
Laut übereinstimmendem Antrag ist für das Kind der Höchstbetrag für die Kinderbetreuung in einem anderen Verhältnis als je zur Hälfte aufzuteilen. Der bei mir zu berücksichtigende Anteil beträgt (in Prozent):
Muss ich hier 100% eintragen?
Danke, wenn Ihr Licht ins dunkle bringt
Viele Grüße
Carina
ich mache gerade zum ersten Mal selbst meine Steuererklärung und stolpere gerade über die Anlage Kind bzw. habe da eine Rückfrage und bin etwas unsicher.
Kurz vorab: ich bin verheiratet, wir werden aber nicht zusammen veranlagt.
Ich möchte die Betreuungskosten meines Kindes geltend machen. Im Hinweis der vorläufigen Steuerberechnung steht:
Anlage Kind: Sie haben in der Anlage Kind Gesamtaufwendungen für Kinderbetreuungskosten erklärt. Bei nicht zusammenveranlagten Elternteilen kann der Abzugsbetrag nur anteilig gewährt werden, eine Steuerberechnung ist derzeit leider nicht möglich.
Kinderbetreuungskosten konnten nicht berücksichtigt werden. Bei dem Abzug von Kinderbetreuungskosten bei einem Kind wurde der steuerfreie Ersatz nicht maschinell berücksichtigt. Für Berechnungszwecke können Sie den Wert direkt von den Aufwendungen abziehen und dies Ihrem Finanzamt vermerken.
Sorry, aber ich verstehe es nicht so ganz :-|
Ich habe bei berücksichtigungsfähige Gesamtaufwendungen der Eltern den Gesamtbetrag angegeben und bei Steuerfreier Ersatz (zum Beispiel vom Arbeitgeber), Erstattungen den Betrag angegeben, welcher übrig bleibt nach Abzug des Zuschuss meines AG. Bei Ich habe Kinderbetreuungskosten in folgender Höhe getragen den Betrag eingegeben, welchen ich gezahlt habe, nämlich den vollen Betrag nach Abzug des Zuschuss meines AG, ich habe also die Betreuungskosten alleine getragen.
Was bedeutet:
Aufteilung des Höchstbetrages für die Kinderbetreuung
Zeile 82
Laut übereinstimmendem Antrag ist für das Kind der Höchstbetrag für die Kinderbetreuung in einem anderen Verhältnis als je zur Hälfte aufzuteilen. Der bei mir zu berücksichtigende Anteil beträgt (in Prozent):
Muss ich hier 100% eintragen?
Danke, wenn Ihr Licht ins dunkle bringt
Viele Grüße
Carina
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