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Einheitliche Feststellung / Aufteilung der Ausgaben

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    Einheitliche Feststellung / Aufteilung der Ausgaben

    Hallo Liebe Elsterer,

    weiß ein schlauer Elster Fuchs von euch wie man bei einer Einheitlichen Feststellung (Grundstücksgemeinschaft) die Ausgaben die nur ein beteiligter hat angeben kann ?

    Mir ist die generelle Aufteilung der Gemeinschaft bekannt, aber ich habe leider auch nach langem suchen nicht gefunden wo Ausgaben der Grundstücksgemeinschaft je beteiligten jeweils angegeben werden können.

    Besten Dank

    Suppe

    #2
    Es können für jeden Beteiligten Sondereinnahmen und Sonderwerbungskosten geltend gemacht werden. Einzutragen ist das zum einen bei dem jeweiligen Beteiligten in der Anlage FE1 in Zeile 114 als "Saldo von Sondereinnahmen und Sonderwerbungskosten" (also als negativer Betrag wenn es nur Sonderwerbungskosten gibt) und entsprechend die Summe dieser "Sondersalden" in Zeile 57 (bin mir nicht sicher ob das automatisch addiert wird oder ob man das selbst machen muss).

    Die nach dem allgemeinen Schlüssel zu verteilenden Einkünfte kommen in Zeile 54 der Anlage FE1.

    Die Summe aus Zeile 54 und Zeile 57 muss den in der Anlage V erklärten Einkünften entsprechen.
    Zuletzt geändert von Telepeter; 16.06.2023, 23:27.

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      #3
      Automatisch passiert jedenfalls nichts, man muss da schon selbst rechnen !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Automatisch passiert jedenfalls nichts, man muss da schon selbst rechnen !
        Hab ich mir schon so gedacht.

        Nochmal zur Klarstellung: Die Sonderwerbungskosten werden wie alle anderen (nach Schlüssel zu verteilenden) Werbungskosten in der Anlage V erklärt und gehen in den dort errechneten Gesamtsaldo ein. In der Anlage FE1 kann man dann nach Schlüssel zu verteilende Kosten und individuell auf die Beteiligten zu verteilende Kosten auseinanderziehen (genau so kann man das auch bei den Einnahmen machen).

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          #5
          Die Sonderwerbungskosten werden wie alle anderen (nach Schlüssel zu verteilenden) Werbungskosten in der Anlage V erklärt
          Das mache ich nicht so, weil das dazu führt, dass nichts mehr nach Schlüssel verteilt werden kann. Die Anlage V nutze ich nur zur Erläuterung

          von Sonderwerbungskosten eines Beteiligten. Die erfasse ich dann in der FE 1. Hier am Beispiel von Reisekosten dargestellt:

          Sonderwerbungskosten_V.jpg
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Das mache ich nicht so,
            Sonderwerbungskosten_V.jpg
            Du trägst aber doch sowohl die nach Schlüssel zu verteilenden als auch die Sonderwerbungskosten in die gleiche Anlage V ein, wenn auch nach Positionen getrennt, oder verstehe ich das falsch?

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              #7
              Eben sehe ich dass Du die Sonderwerbungskosten mit "0" eingetragen hast, also nur als Merkposten?

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                #8
                Eben sehe ich dass Du die Sonderwerbungskosten mit "0" eingetragen hast, also nur als Merkposten?
                Nein, was du siehst ist die Zeile 48 der Anlage V, dort will ich sie ja nicht haben, sondern nur erläutern.

                In der FE 1 habe ich den Saldo mit -80 sowohl in Zeile 57 wie bei dem Beteiligten 2 in Zeile 114 eingetragen.

                Dort kann man man ja nicht angeben, um was es sich handelt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Nein, was du siehst ist die Zeile 48 der Anlage V,
                  Das ist mir schon klar, mit "Merkposten" meinte ich genau das Gleiche wie Du, nämlich eine Erläuterung zu dem in der FE1 eingetragenen Saldo, der bei Dir aber betragsmäßig in der Anlage V nicht wirksam wird weil er dort mit "0" eingetragen ist.

                  Ich habe jetzt auf die Schnelle nichts zu dieser Frage der Darstellung von Sondereinnahmen/Sonderwerbungskosten in den Hilfetexten gefunden. Ich denke das kann man so wie Du oder so wie ich machen. Bei Dir weist die Anlage V unter dem Strich nur die Summe der nach Schlüssel zu verteilenden Einkünfte aus, bei mir die Summe aller Einkünfte der Gemeinschaft. Je nach dem muss man dan in der Anlage FE1 unterschiedlich beim Ausfüllen der nach Schlüssel zu verteilenden Einkünfte und der Sondereinkünfte rechnen.
                  Zuletzt geändert von Telepeter; 17.06.2023, 14:37.

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                    #10
                    Je nach dem muss man dan in der Anlage FE1 unterschiedlich beim Ausfüllen der nach Schlüssel zu verteilenden Einkünfte und der Sondereinkünfte rechnen.
                    Wenn du die Sonderwerbungskosten in der Anlage V erklärst, dann sinkt der Überschuss in Zeile 23 bzw. 24 der Anlage V.

                    Meines Erachtens führt das dazu, dass alles abweichend vom allgemeinen Schlüssel verteilt werden muss und in der Anlage FE 1

                    keine Sonderwerbungskosten anzugeben sind.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Wenn du die Sonderwerbungskosten in der Anlage V erklärst, dann sinkt der Überschuss in Zeile 23 bzw. 24 der Anlage V.
                      Ja, das ist richtig. Die Anlage V weist bei mir unter dem Strich die Summe aller nach Schlüssel zu verteilenden und aller Sonder-Salden auf.

                      Dieser Eintrag wird jedoch nicht automatisch in die Anlage FE1 übernommen sondern kann dort in den nach Schlüssel zu verteilenden Saldo und die Sonder.Salden aufgeteilt werden.

                      Es wäre gut, wenn es dazu mal einen offiziellen Hilfetext gäbe - aber nichts zu finden.

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                        #12
                        Es wäre gut, wenn es dazu mal einen offiziellen Hilfetext gäbe - aber nichts zu finden.
                        Daran wird sich meines Erachtens auch nichts ändern. Ich erkläre den Sonderaufwand so einfach wie nach meinem Verständnis möglich,

                        damit das Finanzamt nicht jeden Saldo manuell nachrechnen muss.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Bei Gewinneinkünften gibt es ja die Anlage SE zur EÜ-Rechnung, in der die Sonder-Salden einzelner Beteiligter erläutert werden müssen (muss man auch erst mal drauf kommen).
                          Etwas dem entsprechendes fehlt für die Anlage V.

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                            #14
                            Etwas dem entsprechendes fehlt für die Anlage V.
                            Ich vermute, dass sich daran auch nichts ändern wird, auch wenn das nicht schlecht wäre, nachdem die Anzahl der Grundstücksgemeinschaften

                            seit Jahren steigende Tendenz aufweist.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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