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EÜR: Betriebseinnahmen netto, Betriebsausgaben brutto eintragen?

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    EÜR: Betriebseinnahmen netto, Betriebsausgaben brutto eintragen?

    Ich sitze gerade an meiner Steuererklärung und wundere mich, ob meine Notiz stimmt, dass ich in der EÜR die Einnahmen netto eintragen muss, die Ausgaben dagegen brutto.
    Ich habe das die letzten Jahre so gemacht, wundere mich gerade aber erneut.
    Natürlich gibt es noch die USt-Erklärung, in der dann alles gegengerechnet wird. Ich hatte die Ausgaben immer brutto eingetragen, was aber anscheinend falsch ist: https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fa...gegeben_werden

    Beim Finanzamt hat sich in all den Jahren aber niemand beschwert
    Zuletzt geändert von Eschl; 17.06.2023, 13:39.

    #2
    Folgendes fiel mir gerade auf: In Zeile 16 wird die vereinnahmte USt eingetragen. Wenn ich das für meine Einnahmen mache, bei den Ausgaben aber den Nettowert stehen lasse, stimmt das Ergebnis nicht mehr. Denn bei den Einnahmen habe ich dann letztendlich doch den Bruttowert, während das bei den Ausgaben nicht der Fall ist.
    Damit das Ergebnis stimmt, gibt es meiner Meinung nach zwei Möglichkeiten

    1. Ich trage bei den Ausgaben doch die Bruttowerte ein
    2. Ich lasse Feld 16 leer.

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      #3
      Als Regelunternehmer gibst Du alles getrennt nach Nettobetrag und Steuer ein.

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        #4
        Zitat von Eschl Beitrag anzeigen
        Denn bei den Einnahmen habe ich dann letztendlich doch den Bruttowert
        Du gibst an was Du vereinnahmt hast. In aller Regel wirst Du die Steuer gleichzeitig eingenommen haben. Und bei den Ausgaben und den Vorsteuern gilt natürlich das gleiche.

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          #5
          In welcher Zeile gebe ich in der EÜR dann die Vorsteuer für die Ausgaben an?

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            #6
            Bei Gezahlte Vorsteuerbeträge.

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              #7
              Vielen Dank.
              Hatte ich übersehen.
              Muss man die aufschlüsseln oder reicht es, die Summe aller Ausgaben einzutragen? (ebenso bei den Einnahmen)

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                #8
                Es reicht die Summe der vereinnahmten USt. und die Summe der Vorsteuer.

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                  #9
                  Super. Vielen Dank für die schnelle Hilfe.

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