Briefmarken/Porto bei USt-Erklärung eintragen?

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  • Eschl
    Benutzer
    • 11.04.2015
    • 38

    #1

    Briefmarken/Porto bei USt-Erklärung eintragen?

    Briefmarken und Porto sind bei der Post ja steuerfrei, insofern würde ich sie in der USt-Erklärung eigentlich nicht eintragen.
    Oder müssen die doch unter " Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug" eingetragen werden? Wenn ja bei a) oder b)?
  • Telepeter
    Erfahrener Benutzer
    • 17.02.2023
    • 1484

    #2
    Verkaufst Du Briefmarken oder geht es um Porto für Deine geschäftliche Post?

    Kommentar

    • Eschl
      Benutzer
      • 11.04.2015
      • 38

      #3
      Es geht um meine Ausgaben, also Porto für geschäftliche Post.

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15381

        #4
        Ausgaben gehören natürlich nicht zu den Umsätzen. Und für steuerfreie Ausgaben gibt es keine Zeilen in der Umsatzsteuererklärung.

        Kommentar

        • Telepeter
          Erfahrener Benutzer
          • 17.02.2023
          • 1484

          #5
          Das Porto bei der Deutschen Post (nur da) für Briefe, Päckchen sowie für Pakete von 2 bis 10 kg ist umsatzsteuerfrei (mit Ausnahme der Services Sperrgut, Rolle und Nachnahme).

          Kommentar

          • Eschl
            Benutzer
            • 11.04.2015
            • 38

            #6
            In Ordnung. Vielen Dank. Dann habe ich wenigstens da alles richtig gemacht.

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            • mhanft
              Erfahrener Benutzer
              • 07.01.2006
              • 1695

              #7
              In dem Zusammenhang würde mich interessieren: Wenn ein Schreibwarenhändler Ansichtskarten verkauft (natürlich inkl. 19% Mwst.) und als Service die dazu passenden Briefmarken bei der Post eingekauft hat und diese zusammen mit den Ansichtskarten an Touristen weiterverkauft, sind die Briefmarken dann...

              Kommentar

              • Telepeter
                Erfahrener Benutzer
                • 17.02.2023
                • 1484

                #8
                Zitat von mhanft;n427843: Wenn ein Schreibwarenhändler ... Briefmarken bei der Post eingekauft hat und diese ,,, weiterverkauft, ... dann...
                [/URL
                ?[/list]
                Das ist keine Frage der elektronischen Steuererklärung steht aber direkt im Gesetz: § 4 Nr. 8 Buchstabe i UStG.
                Siehe auch hier Rz. 216.
                Zuletzt geändert von Telepeter; 18.06.2023, 09:57.

                Kommentar

                • mhanft
                  Erfahrener Benutzer
                  • 07.01.2006
                  • 1695

                  #9
                  Ja, aber das passte grad zum Thema und hat mich schon immer mal interessiert... ein Steuerberater hatte mir auch mal gesagt, dass mit den "amtlichen Wertzeichen" aus dem UStG nur Gerichtsgebührenmarken o.ä. gemeint seien - vor allem, seit die Deutsche Post AG ein privates Unternehmen ist (und schon gar nicht mehr "amtlich").

                  Aber in Rz 216 sind Briefmarken ja netterweise ausdrücklich erwähnt. Danke für den Tipp.

                  (Nein, ich verkaufe keine Briefmarken. War nur wissenschaftliches Interesse.)

                  Kommentar

                  • Telepeter
                    Erfahrener Benutzer
                    • 17.02.2023
                    • 1484

                    #10
                    Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
                    - vor allem, seit die Deutsche Post AG ein privates Unternehmen ist (und schon gar nicht mehr "amtlich").
                    Herausgeber der deutschen Briefmarken ist das Bundesfinanzministerium, die Deutsche Post AG ist verpflichtet, sie zu verwenden. Sie sind also immer noch "amtlich".

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