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Hauskauf, Leerstand

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    Hauskauf, Leerstand

    Hallo zusammen,

    ich habe im September 2022 ein Haus aus den 60er Jahren gekauft.
    Dieses steht ab Kaufdatum bis heute leer, da wir noch in unserer Mietwohnung leben. Umzug ist im Januar 2024 geplant.
    Aus beruflichen Gründen konnten wir nicht direkt umziehen. Deshalb wird das Haus ab September 2022 bis heute renoviert.

    Meine Frage:
    Kann ich die Zinsen, Kaufkosten etc. bei der Steuer angeben?

    Danke

    Grüße

    #2
    Kann ich die Zinsen, Kaufkosten etc. bei der Steuer angeben?
    Wie kommst du darauf ? Du willst doch selbst einziehen und nicht vermieten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Also steuerlich absetzen kann ich nur, wenn die Immobilie vermietetet ist?
      Heisst :
      • Geldbechaffungskosten
      • AfA
      • Schuldzinsen
      • Hausgeld


      kann ich nicht angeben, richtig?
      Falls ja, sicher das man bei Leerstand nichts machen kann? Das Haus ist zwar nicht vermietet, jedoch auch nicht selbst bewohnt

      Danke

      Grüße

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        #4
        Ja, sicher. Ob es bei Denkmälern Besonderheiten gibt, habe ich jetzt nicht geprüft, dürfte aber ja wohl auch nicht vorliegen.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          Ich habe mir in 2022 ein historisches Auto auf Kredit gekauft und bin dabei es zu restaurieren. Nutzung ist ab 2024 geplant. Das Auto steht ab Kaufdatum bis heute in der Garage, da ich ja noch ein weiteres Auto bestehe und derzeit nutze. Meine Frage: kann ich die Anschaffungskosten, die Kreditzinsen, die Abschreibung, die Inspektionen u.s.w. steuerlich absetzen?

          Komische Frage, meinst du nicht auch? Ob ich mir ein Haus, ein Auto oder einfach nur ein Thermomix anschaffe, ist doch meine private Angelegenheit, oder? Da gibt es nichts abzusetzen!
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            Dein Sarkasmus und genervt-heit ist echt super
            Aber danke fürs Feedback.

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              #7
              Falls ja, sicher das man bei Leerstand nichts machen kann? Das Haus ist zwar nicht vermietet, jedoch auch nicht selbst bewohnt.
              Das ist zwar jetzt Steuerrecht, aber es fehlt einfach an der Absicht, Einkünfte zu erzielen.

              Du kannst dich damit befassen, ob eventuell die Arbeitskosten von Handwerkerkosten in gewissem Umfang geltend gemacht werden können.

              https://www.ihk.de/hamburg/produktma...tungen-1167822

              Auch § 35c EStG könnte für dich interessant sein: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35c.html
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                sbmiles21 mein Beitrag soll kein Sarkasmus (dafuer gibt es fuer mich keinen Grund) darstellen, sondern war nur ein wenig ironisch gemeint - und genervt bin ich auch nicht ;-)

                Ich wollte nur an einem Beispiel deutlich machen, dass eine steuerliche Beruecksichtigung einer privat veranlassten Massnahme nicht moeglich ist. Aufwendungen sind gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG nur dann als Werbungskosten anzusetzen, wenn sie zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung von Einnahmen dienen. Es muss ein objektiver Zusammenhang der Aufwendungen mit einer der Einnahmeerzielung dienenden Taetigkeit bestehen und sie muessen subjektiv zur Foerderung dieser Taetigkeit aufgewendet werden. Besser so? ;-)
                Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                  #9
                  Ok, kein Problem! Danke an alle, werde noch ein bisschen lesen.

                  Grüße

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