Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Ukraine Flüchtling in eigener Wohnung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Ukraine Flüchtling in eigener Wohnung

    Hallo zusammen,

    wir haben in unserer 2 Zimmer, Mietwohnung, ein Zimmer an die Schwiegermutter (ukr. Flüchtling) vermietet. Wir erhalten anteilig die Miete vom Amt.
    Ich habe diese auch bei der Steuererklärung angegeben, welcher sich als totaler steuerlicher Nachteil herausstellt.

    Ist es so? Nach meiner pers. Logik gebe ich ja ein Teil meines Mietwohnraumes ab, für welchen der Geflüchtete bezahlt. Heißt ich leite das Geld nur weiter an den Hauptvermieter. Dabei verzichte ich auf einen Teil der Wohnung.

    Danke

    Grüße

    #2
    Aufgrund der sehr nachlässigen Schilderung gehe ich davon aus, dass in der Anlage V keine Werbungskosten angegeben wurden.

    Kommentar


      #3
      Hi,
      meinst du zu unserer Mietwohnung, nein da habe ich nichts angegeben. Wa sgenau sollte ich angeben?

      Grüße

      Kommentar


        #4
        Musst Dich halt mal informieren, was man bei Untervermietung als Werbungskosten ansetzen kann. Die Anlage V hast Du Dir ja sicher gut angeguckt.

        Kommentar


          #5
          Wenn Du einen Teil Deiner Mietwohnung vermietest sind die anteiligen von Dir getragenen Mietkosten und Mietnebenkosten als Werbungskosten abzugsfähig. Die Aufteilung kann nach dem Verhältnis der Fläche des Zimmers zur Gesamtfläche erfolgen. Wenn die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist kann das nachgeschoben werden.

          Kommentar


            #6
            Wenn die Mieterin sowieso zur Familie gehört, dann hätte man das Zimmer auch unentgeltlich überlassen können um sich den ganzen Bürokratieunsinn zu sparen.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

            Kommentar


              #7
              ... dann hätte man das Zimmer auch unentgeltlich überlassen können um sich den ganzen Bürokratieunsinn zu sparen.
              Dann gibt es aber wahrscheinlich kein Geld vom Amt, siehe Beitrag '#1:

              Wir erhalten anteilig die Miete vom Amt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar

              Lädt...
              X