Ukraine Flüchtling in eigener Wohnung

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  • sbmiles21
    Benutzer
    • 16.04.2020
    • 39

    #1

    Ukraine Flüchtling in eigener Wohnung

    Hallo zusammen,

    wir haben in unserer 2 Zimmer, Mietwohnung, ein Zimmer an die Schwiegermutter (ukr. Flüchtling) vermietet. Wir erhalten anteilig die Miete vom Amt.
    Ich habe diese auch bei der Steuererklärung angegeben, welcher sich als totaler steuerlicher Nachteil herausstellt.

    Ist es so? Nach meiner pers. Logik gebe ich ja ein Teil meines Mietwohnraumes ab, für welchen der Geflüchtete bezahlt. Heißt ich leite das Geld nur weiter an den Hauptvermieter. Dabei verzichte ich auf einen Teil der Wohnung.

    Danke

    Grüße
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15396

    #2
    Aufgrund der sehr nachlässigen Schilderung gehe ich davon aus, dass in der Anlage V keine Werbungskosten angegeben wurden.

    Kommentar

    • sbmiles21
      Benutzer
      • 16.04.2020
      • 39

      #3
      Hi,
      meinst du zu unserer Mietwohnung, nein da habe ich nichts angegeben. Wa sgenau sollte ich angeben?

      Grüße

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15396

        #4
        Musst Dich halt mal informieren, was man bei Untervermietung als Werbungskosten ansetzen kann. Die Anlage V hast Du Dir ja sicher gut angeguckt.

        Kommentar

        • Telepeter
          Erfahrener Benutzer
          • 17.02.2023
          • 1484

          #5
          Wenn Du einen Teil Deiner Mietwohnung vermietest sind die anteiligen von Dir getragenen Mietkosten und Mietnebenkosten als Werbungskosten abzugsfähig. Die Aufteilung kann nach dem Verhältnis der Fläche des Zimmers zur Gesamtfläche erfolgen. Wenn die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist kann das nachgeschoben werden.

          Kommentar

          • Beamtenschweiß
            Erfahrener Benutzer
            • 10.04.2014
            • 3031

            #6
            Wenn die Mieterin sowieso zur Familie gehört, dann hätte man das Zimmer auch unentgeltlich überlassen können um sich den ganzen Bürokratieunsinn zu sparen.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 46009

              #7
              ... dann hätte man das Zimmer auch unentgeltlich überlassen können um sich den ganzen Bürokratieunsinn zu sparen.
              Dann gibt es aber wahrscheinlich kein Geld vom Amt, siehe Beitrag '#1:

              Wir erhalten anteilig die Miete vom Amt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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