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Renovierung der Eigentumswohnung

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    Renovierung der Eigentumswohnung

    Hallo zusammen
    ich startete letztes Jahr die Renovierung meiner Wohnung, ich wollte die Handwerkerkosten in der Lohnsteuer geltend machen. Erst jetzt lese ich das ich nur max. 6000€ geltend machen kann und da davon 20%. Insgesamt beläuft sich meine Rechnung nur für Handwerkliche Dienstleistung um die 33.000 Euro.
    Kann ich diese 33.000 Euro dann über mehrere Jahre abschreiben oder habe ich da Pech und kann da wirklich nur einmalig davon 6000€ geltend machen?

    Danke
    Gruß
    Martin

    #2
    Entscheidend ist das Jahr der Zahlung und sowieso nur Lohnkosten, keine Materialkosten. Ohne Vermietung keine Verteilung über mehrere Jahre.

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      #3
      Der Kosten für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt (nur der reine Lohnanteil ohne Material) können jährlich bis zu 6000 € geltend gemacht werden und wirken sich mit einem Steuerabzug von 20% aus. Eine Verteilung auf mehrere Jahre ist nicht vorgesehen, das kann man nur durch entsprechende zeitliche Verteilung der Arbeiten und deren Bezahlung steuern.

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        #4
        Anders wäre es bei einer energetischen Sanierung, aber davon hast du nichts geschrieben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke an alle. Da macht sich nun Enttäuschung bei mir breit aber dann werde ich halt nur die 6000Euro abschreiben

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            #6
            Es gibt haushaltsnahe Dienstleistungen und daneben die Handwerkerleistungen, da musst du schauen, wie sich deine Rechnungen aufteilen. Auch wenn du einen Teil im Dezember und einen Teil im Januar bezahlt hättest, könntest du zwei Jahre die Höchstbeträge nutzen.

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              #7
              Renovierung war im Jahr 2022 und da habe ich Teilabschlagszahlungen gemacht bei Fertigstellung von bestimmten Bauphasen. Bauphase 4 und das war die letzte überwies ich im Dezember 2022. Die Endrechnung für den Rest habe ich Januar 2023 überwiesen. Dann könnte ich also für 2022 den Höchstbetrag 6000 Euro und davon 20% geltend machen und im Jahr 2023 dann noch mal 6000 Euro Höchstbetrag. Nur kommt dieses Jahr noch die Renovierung der Wohnanlage hinzu wo mein Eigenanteil 4500 Euro betrugen. Das würde in den Posten hineinspielen denke ich? Somit hätte ich von meiner Renovierung im Jahr 2ß23 nur ein Benefit von 1500 Euro die ich geltend machen kann, korrekt ?

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                #8
                So könnte das sein, wenn allles Handwerkerleistungen sind. Daneben gibt es noch haushaltsnaqhe Dienstleistungen, die nicht Handwerkerleistungen sind. Dafür gibt es einen extra Höchstbetrag. Such mal im Netz nach dem BMF-Schreiben vom 09.11.2016.

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                  #9
                  Somit hätte ich von meiner Renovierung im Jahr 2ß23 nur ein Benefit von 1500 Euro die ich geltend machen kann, korrekt ?
                  Das wissen wir nicht. Es gilt in jedem Jahr der Höchstbetrag von 6.000,00 € für Arbeitskosten inklusive Umsatzsteuer. In dem Anteil von 4.500,00 €

                  für die Wohnanlage dürften ja auch die Materialkosten enthalten sein ?
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Jetzt muss ich nochmal nachfragen da hier jemand von energetischer Sanierung was schrieb, ich hab da mal nachgeschaut. Da fallen auch neue Türen und Heizung drunter. Kann ich denn die neuen Türen gesondert geltend machen als energetische Sanierung ? Und die Fussboden Heizung bekam eine Thermostat Steuerung für jeden Raum, da müsste ich dann da auch gesondert geltend machen können oder ?

                    Also Handwerkerleistung für Renovierung 6000 Euro Höchstbetrag und dann energetische Sanierung Summe XY Handwerkerleistung für Türen und Heizung ?

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                      #11
                      Kann ich denn die neuen Türen gesondert geltend machen als energetische Sanierung ?
                      Waren das wirklich Außentüren ? Die Voraussetzungen für die Förderung von energetischen Maßnahmen kannst du in § 35c EStG nachlesen.

                      Die Einzelraumregelung bei der Fußbodenheizung könnte darunter fallen. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35c.html
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        1 Aussentür, der Rest innen.
                        Hat sich aber eh erledigt da man so wie ich gerade gelesen habe das ganze als energetische Sanierung von einen entsprechenden Betrieb machen lassen muss und dieser muss das als Energetische Sanierung bestätigen.

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                          #13
                          Zitat von Nephente Beitrag anzeigen
                          Hallo zusammen
                          ich startete letztes Jahr die Renovierung meiner Wohnung, ich wollte die Handwerkerkosten in der Lohnsteuer geltend machen. Erst jetzt lese ich das ich nur max. 6000€ geltend machen kann und da davon 20%. Insgesamt beläuft sich meine Rechnung nur für Handwerkliche Dienstleistung um die 33.000 Euro. Reparaturen werden von Handwerkern aus [Link entfernt] durchgeführt, sie sind Profis auf ihrem Gebiet.
                          Kann ich diese 33.000 Euro dann über mehrere Jahre abschreiben oder habe ich da Pech und kann da wirklich nur einmalig davon 6000€ geltend machen?

                          Danke
                          Gruß
                          Martin
                          Ja, es stimmt, dass Sie nach den geltenden Steuergesetzen maximal 6.000 Euro für handwerkliche Leistungen geltend machen können, von diesem Betrag werden jedoch nur 20 % als Steuergutschrift angerechnet.

                          Leider ist es nicht möglich, Mehrkosten über mehrere Jahre abzuschreiben. In der Realität können Sie also nur eine einmalige Steuerermäßigung von bis zu 1.200 € (20 % von 6.000 €) erhalten.

                          Es ist immer sinnvoll, sich vorab über die steuerlichen Auswirkungen einer Sanierung zu informieren, um böse Überraschungen zu vermeiden. Möglicherweise können Sie Ihre Renovierungsprojekte in Zukunft besser planen, um die Steuervorteile optimal zu nutzen.
                          Zuletzt geändert von Charlie24; 03.03.2024, 19:32.

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                            #14
                            **Werbelink!**

                            Bei bestimmten Formulierungen kommt bei mir schon mal Misstrauen auf. Und dann habe ich vorhin den nachträglich eingebauten Werbelink (1. Absatz, Satz 2) gesehen. Ich denke, dieser Beitrag wurde nur geschrieben, um Werbung für einen Kanalreiniger zu machen.

                            Der Link kann gerne von einem der berechtigten Benutzer entfernt werden. ;--)
                            Danke! (nachträglich ergänzt)
                            Zuletzt geändert von timote; 03.03.2024, 19:46.
                            SCJ timote
                            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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