Hallo,
ich hätte eine Frage: Ich habe letztes Jahr ein Kleingewerbe mit der Kleinunternehmerregelung neben meiner Arbeit als Angestellter gemeldet und auch den Fragebogen damals auf Elster ausgefüllt und abgeschickt. Nun habe ich es nicht geschafft Einkünfte zu erzielen, da das Thema durch meinen Beruf leider warten musste. Jetzt habe ich meine Einkommenssteuererklärung ausgefüllt und Frage mich, was ich dem Finanzamt neben meiner Hauptbeschäftigung verpflichtet bin zu melden. Ich habe diverse Seiten durchforstet und nun die für mich folgenden relevangen Dokumente ausfindig gemacht:
Danke und viele Grüße
ich hätte eine Frage: Ich habe letztes Jahr ein Kleingewerbe mit der Kleinunternehmerregelung neben meiner Arbeit als Angestellter gemeldet und auch den Fragebogen damals auf Elster ausgefüllt und abgeschickt. Nun habe ich es nicht geschafft Einkünfte zu erzielen, da das Thema durch meinen Beruf leider warten musste. Jetzt habe ich meine Einkommenssteuererklärung ausgefüllt und Frage mich, was ich dem Finanzamt neben meiner Hauptbeschäftigung verpflichtet bin zu melden. Ich habe diverse Seiten durchforstet und nun die für mich folgenden relevangen Dokumente ausfindig gemacht:
- Anlage G in der Einkommenssteuererklärung (für Kleingewerbe)
- Hauptvordruck oder Mantelbogen (ESt 1A)
- Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR)
Danke und viele Grüße
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