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Selbständig als Tagesmutter und Nebenjob

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    Selbständig als Tagesmutter und Nebenjob

    Ich weiß nicht, welcher Formular und welche Zeile soll ich meine Nebenjob bis 450 Euro Basis für letzten Jahr 2022 eintragen?
    Ich bin Selbständig als Tagesmutter.
    Wohne in Baden-Württemberg.

    #2
    Pauschal durch den Arbeitgeber versteuert oder auf Lohnsteuerkarte?

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      #3
      Es wurde keine Lohnsteuer Karte benötigt. Ich habe im Monat auf Basis 300 Euro verdient.
      Und ich habe immer bis jetzt nur als Selbstständig als Tagesmutter Steuererklärung gemacht. Und letztes Jahr war noch dazu Nebenjob zusätzlich zu meine Selbständigkeit

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        #4
        Und ich weiß nicht, wo soll ich jetzt diese Nebenjob eintragen

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          #5
          Eigentlich sollte Nebenjob als steuerfrei sein, stimmt das?

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            #6
            Ein pauschal versteuerter Minijob kommt nicht in die Erklärung. Für einen Minijob auf Lohnsteuerkarte gibt es regulär eine Lohnsteuerbescheinigung, die ganz normal in Anlage N übernommen wird.

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              #7
              Und letztes Jahr war noch dazu Nebenjob zusätzlich zu meine Selbständigkeit
              Wenn der Minijob pauschal versteuert wurde, gehört er nicht in die Steuererklärung.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Dann muss ich nicht meine Minijob bei Elster eintragen? Einfach machen so wie ich bis jetzt Steuererklärung gemacht?

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                  #9
                  Dann muss ich nicht meine Minijob bei Elster eintragen? Einfach machen so wie ich bis jetzt Steuererklärung gemacht? Nur Einnahmen von Selbständigkeit versteuern?

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                    #10
                    Dann muss ich nicht meine Minijob bei Elster eintragen?
                    Die Frage wurde doch bereits 3-mal beantwortet.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Dankeschön

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                        #12
                        Wenn es ein Mini-Job war (also keine Lohnsteuerbescheinigung erhalten) stellt sich die Frage, ob Du vom Arbeitgeber die Energiepreispauschale von 300 € erhalten hast. Wenn nein kann das mit der Steuererklärung nachgeholt werden. Dann musst Du die Anlage "Sonstiges" beifügen und ganz am Ende (Zeilen 13 und 14) Angaben zur Energiepreispauschale als Mini-Jobber machen. Vermutlich hast Du einen doppelten Anspruch auf die EPP, einmal aus der selbständigen Arbeit, einmal aus dem Mini-Job. Weitere Angaben sind bei einem Mini-Job nicht erforderlich.

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                          #13
                          Ich habe Energiepauschale von Finanzamt erhalten und bei der Arbeitgeber, ein Formular ausgefüllt, dass ich schon bekommen habe.

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