Selbständig als Tagesmutter und Nebenjob

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  • Nataliya2104
    Neuer Benutzer
    • 22.06.2023
    • 8

    #1

    Selbständig als Tagesmutter und Nebenjob

    Ich weiß nicht, welcher Formular und welche Zeile soll ich meine Nebenjob bis 450 Euro Basis für letzten Jahr 2022 eintragen?
    Ich bin Selbständig als Tagesmutter.
    Wohne in Baden-Württemberg.
  • multi
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2018
    • 4268

    #2
    Pauschal durch den Arbeitgeber versteuert oder auf Lohnsteuerkarte?

    Kommentar

    • Nataliya2104
      Neuer Benutzer
      • 22.06.2023
      • 8

      #3
      Es wurde keine Lohnsteuer Karte benötigt. Ich habe im Monat auf Basis 300 Euro verdient.
      Und ich habe immer bis jetzt nur als Selbstständig als Tagesmutter Steuererklärung gemacht. Und letztes Jahr war noch dazu Nebenjob zusätzlich zu meine Selbständigkeit

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      • Nataliya2104
        Neuer Benutzer
        • 22.06.2023
        • 8

        #4
        Und ich weiß nicht, wo soll ich jetzt diese Nebenjob eintragen

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        • Nataliya2104
          Neuer Benutzer
          • 22.06.2023
          • 8

          #5
          Eigentlich sollte Nebenjob als steuerfrei sein, stimmt das?

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          • multi
            Erfahrener Benutzer
            • 03.01.2018
            • 4268

            #6
            Ein pauschal versteuerter Minijob kommt nicht in die Erklärung. Für einen Minijob auf Lohnsteuerkarte gibt es regulär eine Lohnsteuerbescheinigung, die ganz normal in Anlage N übernommen wird.

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            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45933

              #7
              Und letztes Jahr war noch dazu Nebenjob zusätzlich zu meine Selbständigkeit
              Wenn der Minijob pauschal versteuert wurde, gehört er nicht in die Steuererklärung.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              • Nataliya2104
                Neuer Benutzer
                • 22.06.2023
                • 8

                #8
                Dann muss ich nicht meine Minijob bei Elster eintragen? Einfach machen so wie ich bis jetzt Steuererklärung gemacht?

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                • Nataliya2104
                  Neuer Benutzer
                  • 22.06.2023
                  • 8

                  #9
                  Dann muss ich nicht meine Minijob bei Elster eintragen? Einfach machen so wie ich bis jetzt Steuererklärung gemacht? Nur Einnahmen von Selbständigkeit versteuern?

                  Kommentar

                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45933

                    #10
                    Dann muss ich nicht meine Minijob bei Elster eintragen?
                    Die Frage wurde doch bereits 3-mal beantwortet.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar

                    • Nataliya2104
                      Neuer Benutzer
                      • 22.06.2023
                      • 8

                      #11
                      Dankeschön

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                      • Telepeter
                        Erfahrener Benutzer
                        • 17.02.2023
                        • 1484

                        #12
                        Wenn es ein Mini-Job war (also keine Lohnsteuerbescheinigung erhalten) stellt sich die Frage, ob Du vom Arbeitgeber die Energiepreispauschale von 300 € erhalten hast. Wenn nein kann das mit der Steuererklärung nachgeholt werden. Dann musst Du die Anlage "Sonstiges" beifügen und ganz am Ende (Zeilen 13 und 14) Angaben zur Energiepreispauschale als Mini-Jobber machen. Vermutlich hast Du einen doppelten Anspruch auf die EPP, einmal aus der selbständigen Arbeit, einmal aus dem Mini-Job. Weitere Angaben sind bei einem Mini-Job nicht erforderlich.

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                        • Nataliya2104
                          Neuer Benutzer
                          • 22.06.2023
                          • 8

                          #13
                          Ich habe Energiepauschale von Finanzamt erhalten und bei der Arbeitgeber, ein Formular ausgefüllt, dass ich schon bekommen habe.

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