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OSS Meldung Datenübernahme (MeinBOP)

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    OSS Meldung Datenübernahme (MeinBOP)

    Hallo,
    meine OSS Steuererklärung wurde wegen eines falschen Eintrags abgelehnt (was eigentlich schon VOR der Übermittlung hätte angemerkt werden können).
    Nun ist es so, dass ich eine Berichtigung übermitteln muss/möchte, allerdings kann man Daten aus einer vorherigen Meldung nicht übernehmen (was sonst normalerweise möglich ist).
    Das bedeutet, dass ich eine 30 Seitige Erklärung komplett neu eintragen muss.
    Im Screenshot sollte bei der "Aktion" Funktion eigentlich "Übernahme in neue Erklärung" verfügbar sein. Kann das jemand an die Entwickler kommunizieren oder weiß jemand an wen man sich diesbezüglich wenden kann?
    Ich hätte diesbezüglich noch weitere Vorschläge, wie man die Erstellung der Meldung deutlich vereinfachen könnte und frage mich, ob sich jemand damit beschäftigt oder es einfach nicht kommuniziert wird.

    Vielen Dank für jegliche Rückmeldungen & schönes Wochenende!
    image.png

    #2
    Auf der Startseite des Formulars steht geschrieben:
    grafik.png

    Und im Hilfetext (beim blauen Punkt mit dem Fragezeichen):
    Aufgrund geaenderter gesetzlicher Bestimmungen kann eine bereits abgesendete Steuererklaerung ab dem Besteuerungszeitraum 3. Quartal 2021 grundsaetzlich erst im Zusammenhang mit einer nachfolgenden Steuererklaerung berichtigt werden. Aus diesem Grund kann z.B. die Steuererklaerung fuer das 3. Quartal 2021 fruehestens im Zusammenhang mit der Steuererklaerung fuer das 4. Quartal 2021 berichtigt werden.

    Steuererklaerungen koennen innerhalb von drei Jahren, gerechnet vom letzten Tag ihrer Abgabefrist, berichtigt werden.

    Fuer Berichtigungen steht die Formularseite "Liste der Umsaetze und Berichtigungen" zur Verfuegung.

    Falls ein Steuerpflichtiger aus rechtlichen Gruenden keine weitere Steuererklaerung mehr abgeben kann (z.B. weil seine Teilnahme an der Sonderregelung beendet ist und die Steuererklaerung fuer das letzte Quartal, fuer das er eine Steuererklaerung abzugeben hat, bereits uebermittelt wurde), muessen Berichtigungen unmittelbar bei den Steuerbehoerden der betreffenden Mitgliedstaaten des Verbrauchs erklaert werden.
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    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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