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Kleinunternehmer-Regelung - Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

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    Kleinunternehmer-Regelung - Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Hallo zusammen,

    vor über 2 Monaten habe ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen ausgefüllt und kann mich nicht an meine Angaben zur Kleinunternehmer-Regelung erinnern.
    Unter Punkt 18 gibt es 2 Boxen zum ankreuzen diesbezüglich(Nr. 131 und 132).

    WbbvWW3.png


    Unter "Meine Formulare -> Übermittelte Formulare" kann man das Übertragungsprotokoll ansehen, das nicht alle Frage des urspr. Fragebogens enthält, sondern scheinbar nur die Angaben, die vom Standard abweichen.


    image.png



    Gibt es eine Möglichkeit herauszufinden, ob ich nun von der Kleinunternehmer-Regelung Gebrauch machen muss oder nicht?
    Angehängte Dateien

    #2
    Das hängt doch von Deiner unternehmerischen Entscheidung ab. Es geht doch nicht darum, was Du angegeben hast, sondern für was Du Dich entschieden hast. Und das solltest Du dann auch angekreuzt haben.

    Was findest Du denn unter Mein Elster/Meine Formulare/Übermittelte Formulare?

    Kommentar


      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Das hängt doch von Deiner unternehmerischen Entscheidung ab. Es geht doch nicht darum, was Du angegeben hast, sondern für was Du Dich entschieden hast. Und das solltest Du dann auch angekreuzt haben.

      Was findest Du denn unter Mein Elster/Meine Formulare/Übermittelte Formulare?
      Das ist ja das Problem: Das PDF, das unter "Übermittelte Formulare" zu finden ist, beinhaltet keine Information zur Kleinunternehmer-Regelung.
      Also ist die Frage, ob das Fehlen ja oder nein bedeutet bzgl. der Regelung.



      Das gesamte PDF:

      image.png
      image.png

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        #4
        Im Übertragungsprotokoll sollten nur die Angaben erscheinen, die angekreuzt wurden, was eigentlich darauf hindeutet, dass beide Zeilen nicht angekreuzt wurden. Ob die Prüfung das überhaupt zulässt, habe ich nicht getestet.

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          #5
          Ob die Prüfung das überhaupt zulässt, habe ich nicht getestet.
          Die Prüfung lässt das leider zu. Da aber bei den angegebenen Umsätzen die Kleinunternehmerregelung zum Tragen kommt

          und die auch der Standard ist, gehe ich davon aus, dass das letztlich keine Rolle spielt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Ich würde schon gerne jetzt Rechnungen ausstellen und bin mir nicht sicher, ob ich die Umsatzsteuer listen muss oder nicht. Außerdem muss man ja bei Verwendung der Regel dies in einem Disclaimer auf der Rechnung angeben.

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              #7
              Ich würde schon gerne jetzt Rechnungen ausstellen und bin mir nicht sicher, ob ich die Umsatzsteuer listen muss oder nicht.
              Wenn du nicht zur Regelbesteuerung optieren willst, darfst du keine Umsatzsteuer ausweisen und musst in den Rechnungen auf

              die Kleinunternehmerregelung hinweisen. Wo ist jetzt das Problem ?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Wenn du nicht zur Regelbesteuerung optieren willst, darfst du keine Umsatzsteuer ausweisen und musst in den Rechnungen auf

                die Kleinunternehmerregelung hinweisen. Wo ist jetzt das Problem ?
                Das klingt so als wuerde die Form der Rechnung bestimmen, wofuer ich mich entscheide. Ist das denn so?

                Problem kurz:
                - unklar, was angekreuzt wurde im Formular (nicht eindeutig ersichtlich im Protokoll)
                - daher unklar, ob ich jetzt die Kleinunternehmerregelung in Rechnungen anwenden muss oder nicht

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                  #9
                  Mal davon abgesehen, dass man sich grundsätzlich schon noch umentscheiden darf, ja, die Option kann auch durch Ausstellung einer Rechnung mit Umsatzsteuerausweis erfolgen.
                  Du musst keine Umsatzsteuer ausweisen. Ob Du das machen willst, ist Deine unternehmerische Entscheidung.

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                    #10
                    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                    Mal davon abgesehen, dass man sich grundsätzlich schon noch umentscheiden darf, ja, die Option kann auch durch Ausstellung einer Rechnung mit Umsatzsteuerausweis erfolgen.
                    Du musst keine Umsatzsteuer ausweisen. Ob Du das machen willst, ist Deine unternehmerische Entscheidung.
                    Okay dann beantwortet das meine Frage schon, danke. Warum taucht das denn im Fragebogen ueberhaupt auf, wenn es nicht bindend ist.

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                      #11
                      Warum taucht das denn im Fragebogen ueberhaupt auf, wenn es nicht bindend ist.
                      Weil man von Anfang an für die Regelbesteuerung optieren kann und es auch Gründungen und Übernahmen gibt, bei denen die Umsätze von Anfang an

                      über den 22.000 € liegen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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