Hallo,
ich habe eine Frage zum Kinderfreibetrag bei einem volljährigen Kind, das Schule/Studium absolviert.
Mein Sohn war bis zum Sommer 2022 in der Schule und hat gleich im Anschluss daran ein Studium aufgenommen.
Wenn ich in Anlage Kind, Abschnitt 3 - Angaben für ein volljähriges Kind/Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung, die Berücksichtigungszeiträume eintrage
01.01.2022 - 01.07.2022 Schulbesuch
01.10.2022 - 31.12.2022 Studium
wird der Kinderfreibetrag um zwei Monate gekürzt:
Freibeträge für das am xx.xx.2003 geborene Kind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -7.123
Gegenprobe: Schreibe ich jedoch, dass der Schulbesuch bis zum 30.09.2022 gedauert hat, wird der volle Kinderfreibetrag gewährt:
Freibeträge für das am xx.xx.2003 geborene Kind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -8.548
Dies verstehe ich nicht, die Unterbrechung zwischen Schule und Studium war ja notwendig und geringer als vier Monate. Der Hilfetext von Elster lautet: "Ein Kind wird auch für die Zeiten berücksichtigt, in denen es sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befand."
Daher denke ich, dass die Berechnung bei Elster den kompletten Kinderfreibetrag gewähren müsste.
Was mache ich hier falsch?
Schon einmal besten Dank für die Hilfe!
ich habe eine Frage zum Kinderfreibetrag bei einem volljährigen Kind, das Schule/Studium absolviert.
Mein Sohn war bis zum Sommer 2022 in der Schule und hat gleich im Anschluss daran ein Studium aufgenommen.
Wenn ich in Anlage Kind, Abschnitt 3 - Angaben für ein volljähriges Kind/Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung, die Berücksichtigungszeiträume eintrage
01.01.2022 - 01.07.2022 Schulbesuch
01.10.2022 - 31.12.2022 Studium
wird der Kinderfreibetrag um zwei Monate gekürzt:
Freibeträge für das am xx.xx.2003 geborene Kind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -7.123
Gegenprobe: Schreibe ich jedoch, dass der Schulbesuch bis zum 30.09.2022 gedauert hat, wird der volle Kinderfreibetrag gewährt:
Freibeträge für das am xx.xx.2003 geborene Kind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -8.548
Dies verstehe ich nicht, die Unterbrechung zwischen Schule und Studium war ja notwendig und geringer als vier Monate. Der Hilfetext von Elster lautet: "Ein Kind wird auch für die Zeiten berücksichtigt, in denen es sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befand."
Daher denke ich, dass die Berechnung bei Elster den kompletten Kinderfreibetrag gewähren müsste.
Was mache ich hier falsch?
Schon einmal besten Dank für die Hilfe!
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