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Land Brandenburg; Grundsteuer gemischte Nutzung?

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    Land Brandenburg; Grundsteuer gemischte Nutzung?

    Hallo
    Ich habe folgendes Problem:
    Wir haben ein Einfamilienhaus:
    Teile des Untergeschosses sind Gastronomie und Teile des Untergeschosses und das gesamte Obergeschoss ist Privatbereich.
    Dazu kommen noch (auf dem selben Flurstück) eine kleine Ferienwohnung und mehrere Scheunen/Nebengelasse.
    Auf GW2 (Anlage Grundstück) komme ich nicht weiter, die GW2 Ausfüllanleitung sagt aus: *siehe Screenshot* Das widerspricht sich für mein Problem gerade.

    Ist das jetzt ein "Nichtwohngrundstück zum Sachwert" (also die Scheunen und co?)?
    Fülle ich das "Nichtwohngrundstück zum Sachwert" (ab Zeile 20) überhaupt aus?
    Kommen alle Angaben in "Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert" rein?
    Ist das alles überhaupt ein "Einfamilienhaus" (unter "Angaben zur Grundstücksart")? Oder ein "Geschäftsgrundstück"? Oder "gemischt genutztes Grundstück"?

    Ich habe leider schon einen Knoten im Hirn, was muss ich denn wo ausfüllen und wenn ja, warum?

    Im Voraus schon mal herzlichen Dank für die Hilfe!!!!


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    #2
    Die Grundstücksart ist in § 249 BewG geregelt. Da musst du zunächst die Wohn- und Nutzflächen insgesamt ermitteln.

    Erst dann kannst du dein Objekt richtig eingruppieren: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,
      danke für deine Antwort. Dann wäre es also ein Einfamilienhaus.

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        #4
        Dann wäre es also ein Einfamilienhaus.
        Das musst du anhand der Verteilung der Wohn- und Nutzflächen und der Anzahl der Wohnungen selbst beurteilen.

        Ferienwohnungen sind in der Regel der Nutzfläche zuzuordnen. Ob die Scheunen eine Rolle spielen, weißt nur du selbst.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Wie wird denn heute die Grundsteuer vorgenommen? Du hast doch dafuer auch schon entsprechende Bescheiddaten in der Vergangenheit erhalten. Wenn du nur ein Aktenzeichen hast, ist die Wahrscheinlichkeit sehr gross, dass du ein gemischt genutztes Grundstueck hast und dann ist auch entsprechend bei GW2 Seite 6 anzugeben.
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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